Schon jetzt fürchtet man, die Einführung des angestrebten Nachfolgers der Zinsbesteuerung zu verzögern

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Dies geht aus einem technischen Briefing zur neuen Vermögenssteuer hervor, das Finance am Montag im Repräsentantenhaus herausgegeben hat. In ihrer Vereinbarung haben sich die Koalitionsparteien darauf geeinigt, Kapital auf die tatsächlichen Erträge ab 2025 zu erheben. Aber das Ministerium ist bereits „hinter dem ursprünglichen Zeitplan“, sagt Finanzbeamter Jan Melsen im Repräsentantenhaus. „Trotz des maximalen Aufwands steht das neue Box-3-System vor großen Herausforderungen, um es rechtzeitig und solide zu implementieren.“

Staatssekretär Marnix van Rij (Finanzen) will ab 2025 eine sogenannte Kapitalertragssteuer einführen. Dabei zahlen die Menschen Steuern auf die mit ihrem Vermögen tatsächlich erzielten „Einkünfte“ wie Zinsen und Dividenden. Aber auch um die Wertsteigerung beispielsweise eines Aktienportfolios oder einer Immobilie.

Im vergangenen Herbst ließ das Finanzministerium prüfen, ob die Einführung dieser neuen Vermögenssteuer ab 2025 möglich sein sollte, aber mehr als einen Monat später kürzte der Oberste Gerichtshof die derzeitige Steuer. Das stellt die Finanzverwaltung vor jede Menge Mehrarbeit: Sparer müssen entschädigt und Notstandsgesetze eingeführt werden, um die Steuer weiter erheben zu können.

Diese Rückschläge drohen zu Lasten der rechtzeitigen Einführung der neuen Box-3-Steuer zu gehen. Bedingung für den straffen Zeitplan war, dass „keine Mehrarbeit anfällt“, sagt Melsen. „Und mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofs wissen wir alle, welche zusätzliche Arbeit in diesem halben Jahr geleistet wurde.“

Pflege im Zimmer

Es beunruhigt das Repräsentantenhaus am Montagnachmittag. „Es ist immer noch ein ziemlich enger Zeitplan“, sagt D66-Abgeordneter Romke de Jong. Pieter Omtzigt fragt sich, was der „realistische Zeitrahmen“ ist: „Sind wir noch auf Kurs oder sind wir schon ausgebucht?“ Beamter Melsen kann diese Frage noch nicht beantworten, weist aber darauf hin, dass möglicherweise andere IKT-Reparaturen bestehen bleiben müssen, um das Jahr 2025 zu erreichen: „Wenn die Entscheidung getroffen wird, dass andere Aktivitäten eine geringere Priorität erhalten, extra Ressourcen frei. Dann müssen wir wirklich sehen, ob der verbleibende Zeitrahmen ausreicht.“

Bedenken gibt es auch wegen der im Aufbau befindlichen temporären Notstandsgesetzgebung, um bis zum Übergang auf das neue System die Vermögenssteuer erheben zu können. „Das hat Nachteile“, antwortet Groot auf Fragen des CU-Abgeordneten Pieter Grinwis. So können Anleger beispielsweise kurz vor dem Stichtag ihre Anlagen verkaufen und das Geld auf das Sparkonto, auf das sie weniger einzahlen müssen, anlegen und es dann sofort wieder zurückgeben. Und mit der vorübergehenden Gesetzgebung besteht auch die Gefahr von Klagen, weil Investitionen unabhängig von ihrer tatsächlichen Rendite alle gleich bewertet werden. „Es gibt noch eine rechtliche Schwachstelle“, sagt Beamter Groot. „Ob das also 2 oder 3 Jahre dauern kann, ist auch eine Blackbox.“



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