„Schiphol-Sommerzuschlag kann zu erheblichen Rückforderungen führen“

„Schiphol Sommerzuschlag kann zu erheblichen Rueckforderungen fuehren

Davor warnt das National Institute for Budget Information (Nibud).

„Die Unternehmen tun alles, um Personal zu bekommen. Die Arbeitgeber erhöhen die Löhne und Schiphol gewährt den Mitarbeitern des Flughafens vorübergehend einen Sommerbonus von 5,25 Euro pro Stunde. Ein solcher Zuschlag bedeutet eine willkommene Steigerung des Jahreseinkommens, kann aber auch dazu führen, dass sie nach Angaben der Steuerbehörden weniger Anspruch auf Miete und Gesundheitsleistungen sowie das kindbezogene Budget haben“, schreibt Nibud.

jährliches Einkommen

Steuerfreibeträge werden als Kostenbeitrag angesehen, mit steigendem Einkommen sinkt der Freibetrag jedoch. Die Steuerbehörden schauen sich das gesamte Jahreseinkommen an und teilen die Freibeträge dann auf 12 Monate auf, sodass die Menschen jeden Monat den gleichen Betrag erhalten.

Nibud weist darauf hin, dass Personen, die eine befristete Sommerbeihilfe beziehen, ein höheres Jahreseinkommen erhalten und daher am Ende des Jahres die zu viel erhaltenen Beihilfen zurückzahlen müssen.

Erstattung

Nibud zeigt in einem Rechenbeispiel, dass diese Erholung schnell in der Zeitung landet. „Ein Alleinstehender, der Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet und 600 Euro Miete zahlt, erhält monatlich 287 Euro Miete und Pflegegeld. Bei einem Sommergeld von 5,25 € stehen ihm aber nur 164 € Miet- und Pflegegeld zu. Meldet dieser Arbeitnehmer die Lohnerhöhung nicht rechtzeitig, erhält er schnell mehr als 120 € zu viel im Monat, die er später zurückzahlen muss.“

Nibud fordert Sie auf, die Gehaltserhöhung schnellstmöglich an die Steuerbehörden weiterzuleiten. „Die Rückzahlung ist für die Menschen sehr schwierig, weil sie das Geld oft schon verbraucht haben. Wir glauben daher, dass dies so weit wie möglich vermieden werden sollte. Wir raten Unternehmen und Gewerkschaften, Arbeitnehmern mit Sommergeld dabei zu helfen, dem Finanzamt den zu erwartenden Jahreslohn schnellstmöglich mitzuteilen. Ihre Zulagen können dann entsprechend angepasst werden.“



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