Russischer Spion im deutschen Geheimdienst wegen Hochverrats angeklagt

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Ein Mitarbeiter des deutschen Auslandsgeheimdienstes BND und ein mutmaßlicher Komplize wurden am Freitag wegen Hochverrats angeklagt. Sie werden verdächtigt, nach dem russischen Einmarsch in der Ukraine geheime Informationen an den russischen Geheimdienst FSB weitergegeben zu haben.

Der als Carsten L. identifizierte BND-Mitarbeiter wurde am 21. Dezember in Berlin festgenommen und sitzt seitdem im Gefängnis. Die Bundesanwaltschaft behauptet, dass es sich bei den von Carsten L. weitergegebenen Informationen um ein Staatsgeheimnis handele, was ein sehr schweres Verbrechen darstelle.

Carsten L. soll im September und Oktober vergangenen Jahres zu unterschiedlichen Zeitpunkten insgesamt neun interne BND-Dokumente ausgedruckt und fotografiert haben. Dies tat er von seinem Arbeitsplatz in Berlin und außerhalb Münchens.

Die Staatsanwälte sagten lediglich, dass es sich bei den Dokumenten um die Sammlung technischer Informationen beziehe. Nähere Angaben machten sie nicht.

Der mutmaßliche Komplize Arthur E. wurde im Januar dieses Jahres von der Bundesanwaltschaft festgenommen. Berichten zufolge fungierte der deutsche Staatsbürger als Vermittler, indem er die Dokumente von Carsten L. zu russischen Spionen in Russland brachte.

Fünf Jahre bis Lifeland

Die beiden Verdächtigen kannten sich seit Mai 2021 und hatten sich im September mit einem Russen verabredet, der sie mit dem FSB in Kontakt brachte. Die Staatsanwaltschaft gibt an, dass Arthur E. an mehreren Treffen in Moskau teilgenommen habe und dass Carsten L. ihm anschließend bei seiner Rückkehr durch den Zoll geholfen habe. Die Polizei nahm Arthur E. am Flughafen München fest, nachdem er aus den USA nach Deutschland zurückgekehrt war.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden die Ermittlungen in enger Zusammenarbeit mit dem BND und dem amerikanischen FBI geführt. Der russische Geheimdienst soll Carsten L. 450.000 Euro und Arthur E. mindestens 400.000 Euro gezahlt haben. Die möglichen Strafen für Landesverrat reichen in Deutschland von einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren bis hin zu lebenslanger Haft.



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