Rüttelnde Datenanalysen bringen kein neues Licht auf die Diskriminierung durch die Finanzbehörden

Ruettelnde Datenanalysen bringen kein neues Licht auf die Diskriminierung durch


Kundgebung auf dem Kruisplein in Rotterdam zur Unterstützung der Opfer der Beihilfeaffäre.Statue Joris van Gennip

Um welche Forschung geht es?

Als Folge der Kinderbetreuungsgeld-Affäre prüft der CvRM als Nachfolger der Gleichbehandlungskommission 63 Einzelbeschwerden von Eltern wegen Diskriminierung durch die Finanzverwaltung. Diese Opfer des Sozialhilfeskandals haben den Verdacht, dass der Sozialdienst sie wegen ihres nicht-niederländischen Hintergrunds als Betrugsverdächtige eingestuft hat. Um dies zu untersuchen, hat das CvRM die Akten der Finanzverwaltung einer Datenanalyse unterzogen. Dazu hat das CvRM die Daten aller Elternteile angefordert, die in den Jahren 2014 und 2018 Kinderbetreuungsgeld bezogen haben. Anschließend wurde ein statistischer Vergleich zwischen Eltern ausländischer Herkunft und Eltern mit ausschließlich niederländischer Staatsangehörigkeit durchgeführt.

Was ergibt dieser Vergleich?

Die wichtigste Schlussfolgerung des CvRM ist, dass Eltern ausländischer Herkunft viel häufiger auf Leistungsbetrug überprüft wurden als niederländische Leistungsempfänger. 2014 wurden beispielsweise die Leistungsanträge von „Ausländern“ um 60 Prozent häufiger einer genaueren Prüfung unterzogen. Im Jahr 2014 stufte das Computersystem des Leistungsdienstes sogenannte „Ausländer“ achtmal häufiger als Fälle mit „hohem Betrugsrisiko“ ein. Sie wurden fast sechsmal so oft zur Nachbetreuung ausgewählt, wie sie hohe Zulagen erhielten. Und im Jahr 2014 wurden sie mit fast siebenmal höherer Wahrscheinlichkeit als „Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit“ eingestuft, was auf die Marke „Betrüger“ hinausläuft. Im Jahr 2018 sind die Unterschiede weniger signifikant, aber immer noch signifikant.

Welche Schlussfolgerung zieht das CvRM auf der Grundlage dieser Analyse?

„Dass ausreichende Tatsachen vorliegen, die den Verdacht begründen, dass im Rahmen des Hard Fraud-Ansatzes durch die Finanzbehörden eine mittelbare Diskriminierung (aufgrund der Herkunft) vorgenommen wurde.“ In einer mündlichen Erklärung impliziert die CvRM-Vorsitzende Jacobine Geel, dass die Ergebnisse dieser Datenstudie ein Hinweis darauf sind, dass die Steuer- und Zollverwaltung strukturell benachteiligte Eltern ausländischer Herkunft hat.

Wir wussten bereits, dass die Steuerbehörden Leistungsempfänger mit doppelter Staatsangehörigkeit diskriminieren?

Ja. Die niederländische Datenschutzbehörde und die Forschungsagentur PwC haben dazu sehr kritische Berichte geschrieben. Sie fanden unter anderem heraus, dass das Risikoklassifizierungsmodell der Finanzbehörden (der Algorithmus, der bestimmt, welche Bürger überprüft werden) die doppelte Staatsangehörigkeit als Risikofaktor ansah. Steuerbeamte führten manchmal auch gezielte Betrugsermittlungen gegen Personen ausländischer Herkunft durch. Die Mitarbeiter machten sich Notizen, die auf rassistische Vorurteile hinwiesen. Laut einem Beamten musste beispielsweise ein Unternehmen mit „vielen eingewanderten“ Kunden besonders sorgfältig überprüft werden.

Aber zieht das CvRM dann die richtigen Schlüsse?

Die Schlussfolgerung an sich ist richtig, aber das CvRM kann sie nicht auf der Grundlage eigener Recherchen ziehen. Die statistische Grundlage ist nicht valide. Der CvRM verglich Niederländer mit Menschen nicht-niederländischer Herkunft, ohne alle relevanten Faktoren wie Einkommensunterschiede zu berücksichtigen. Die Daten von Statistics Netherlands zeigen, dass Menschen niederländischer Abstammung im Durchschnitt ein viel höheres Einkommen haben als Menschen nicht-westlicher Abstammung. Je höher das Einkommen, desto geringer der Freibetrag. Es ist daher wahrscheinlich, dass die Gruppe der „Ausländer“ im Durchschnitt höhere Zulagen erhält.

Im Durchschnitt prüften die Finanzämter Bezieher hoher Freibeträge strenger als Eltern mit geringen Freibeträgen. Nicht unbedingt unlogisch, denn ein echter Betrüger verlangt eher ein hohes als ein niedriges Kinderbetreuungsgeld. Die Tatsache, dass „Ausländer“ häufiger kontrolliert wurden, könnte daher auch an ihrem höheren durchschnittlichen Freibetrag liegen und nicht an ihrer nicht-niederländischen Staatsangehörigkeit. Das CvRM übersieht diese mögliche Erklärung vollständig.

Es sollte auch nicht verwundern, dass der Algorithmus der Steuerbehörden häufiger Personen ausländischer Herkunft auswählte, da die Nicht-Niederländische Staatsangehörigkeit – wie oben beschrieben – eines der Auswahlkriterien im automatisierten Risikomodell war. Die Datenanalyse des CvRM ist hier eine offene Tür.



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