Roller: Kennzeichen, Helm und Richtlinien obligatorisch. Parkverbot auf dem Gehweg

Roller Kennzeichen Helm und Richtlinien obligatorisch Parkverbot auf dem Gehweg


Kennzeichen-, Versicherungs- und Helmpflicht für alle. Dies sind die vom Infrastrukturminister angekündigten neuen Regeln zur Anordnung der Nutzung von Elektrorollern (45,9 Millionen im Verkehr auf italienischen Straßen). Matthew Salvini und in den Entwurf des DDL zur neuen Straßenverkehrsordnung aufgenommen, der nach der Verschiebung am Donnerstag am Dienstag, dem 27. Juni, im Ministerrat eintrifft.

Verkehr nur in zugelassenen Bereichen

Zu den Innovationen, die sich auf die sogenannte elektrische Mikromobilität in italienischen Städten auswirken werden, gehört ein Mechanismus, der Fahrzeuge blockiert, wenn sie die zulässigen Bereiche verlassen. Es obliegt dem Beschluss des Stadtrats zur Aktivierung des Motorroller-Vermietungsdienstes, „die Verpflichtung für den Betreiber des Dienstes selbst vorzusehen, automatische Systeme zu installieren, die den Betrieb desselben außerhalb der Bereiche des Dienstes verhindern.“ Stadt, in der man reisen darf“.

Kennzeichen und Versicherung

Der Gesetzentwurf sieht außerdem ein Verbot für den Verkehr von Elektrorollern ohne Plakette (kunststoffbeschichtet und nicht entfernbar) und ohne Versicherungsschutz (Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten) vor.

Salvini: Auf einigen Abschnitten rechnen wir mit über 130 km/h

Helmpflicht für alle

Anschließend wird die Helmpflicht an Bord von Rollern für alle Fahrer eingeführt. Jetzt mussten nur noch minderjährige Fahrer Helme tragen. Im Jahr 2021 hatte die Gemeinde Florenz die Verpflichtung auch auf Erwachsene ausgeweitet, aber der Tar hatte der Berufung eines Sharing-Unternehmens stattgegeben und damit die Bestimmung aufgehoben. Beweggrund für das Urteil war „die fehlende Regelungskompetenz“ der Gemeinde in Fragen der Verkehrssicherheit und der Straßenverkehrsordnung.

Geschwindigkeitsbegrenzung

Darin ist festgelegt, dass Motorroller „nur auf innerstädtischen Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von nicht mehr als 50 km/h“ fahren dürfen.



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