Rider, der Algorithmus qualifiziert sie als untergeordnete Arbeiter

Rider der Algorithmus qualifiziert sie als untergeordnete Arbeiter


Fahrer, die Lebensmittel für digitale Plattformen liefern, können nicht als selbstständig eingestuft werden, wenn ihre Leistung vom Algorithmus zeitnah und streng verwaltet wird: Mit diesem Grundsatz bestätigt das Gericht Mailand (Satz 1018, veröffentlicht am 20. April 2022) die „Orientierung , mittlerweile weit überwiegend, der Rechtsprechung zum Thema Qualifizierung von Arbeitskräften in der Gig Economy.

Die Geschichte entspringt dem Aufruf eines Radfahrers, der einen Selbstständigkeitsvertrag mit einer digitalen Plattform abgeschlossen hatte, über die er sich verpflichtete, Lebensmittel mit seinem eigenen Transportmittel auf der Grundlage der durch die Anwendung erhaltenen Bestellungen abzuholen und zu liefern speziell von der Plattform erstellt.

Dieser Arbeitnehmer beantragte beim Gericht, dass die Beziehung in einer untergeordneten Form neu qualifiziert wird oder dass auf jeden Fall der typische Unterordnungsschutz durch den in Artikel 2 des Gesetzesdekrets 81/2015 vorgesehenen Mechanismus auf sie angewendet wird.

De-facto-Unterordnung

Das Gericht akzeptierte die Hauptfrage, da es der Ansicht war, dass die während der Untersuchung festgestellten Indizien ausreichten, um die Unterordnung des Zustellers nachzuweisen.

Im Rahmen des Rechtsstreits ist insbesondere aufgetaucht, dass der Fahrer zu Beginn der Beziehung eine App auf sein Smartphone herunterlädt, über die er Liefervorschläge erhält, die er annehmen oder ablehnen kann. Diese Vorschläge beziehen sich auf spezifische Arbeitssitzungen, auf die der Fahrer basierend auf statistischen Indikatoren in Bezug auf seine Leistung zugreifen kann.



ttn-de-11

Schreibe einen Kommentar