Kann der Richter den Sitz der Politik einnehmen? Diese Frage stellte sich, nachdem das Gericht in Den Haag am Montag den Staat angewiesen hatte, den Export von Teilen des F-35-Kampfflugzeugs nach Israel zu stoppen.
Die Antwort ist einfach und tatsächlich sind sich Politiker, Anwälte und sogar die Richter des Gerichts einig: Nein, das ist nicht erlaubt. In den Niederlanden Gewaltenteilungdie Gewaltenteilung: Legislative, Exekutive und Judikative.
Über den Autor
Rob Vreeken ist Korrespondent in Istanbul für de Volkskrant. Er schreibt über die Türkei, den Iran, Israel und die palästinensischen Gebiete. Zuvor war er auf auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte und den Nahen Osten spezialisiert.
Die eigentliche Frage ist etwas anders: Haben die Haager Richter den Platz der Politik eingenommen? Die Regierung ist davon überzeugt. „In der Politik geht es um Außenpolitik, nicht um das Gericht“, sagte der scheidende Premierminister Mark Rutte. Um Klarheit in dieser „Grundsatzfrage“ zu erlangen, ruft der Staat den Obersten Gerichtshof an.
Allerdings heißt es im Urteil nirgendwo, dass es dem Gericht um Außenpolitik geht, und die Richter sind offensichtlich auch nicht dieser Meinung. Sie erkennen an, dass die Regierung „politische Freiheit“ hat, allerdings mit Grenzen: denen des Gesetzes. Europäische Abkommen, der Waffenausfuhrvertrag und nationale Ausfuhrbestimmungen sehen vor, dass eine Genehmigung verweigert werden muss, wenn die Gefahr eines Verstoßes gegen das Kriegsrecht besteht. Nach Angaben des Gerichts ist dies in Gaza der Fall.
Überschneidungskategorie
In den letzten Jahrzehnten hat die Zahl der Fälle zugenommen, in denen die Gerichte die Handlungen oder Versäumnisse der Regierung anhand nationaler Gesetze oder internationaler Verpflichtungen prüfen. Dabei ging es zunächst vor allem um lokale Umweltthemen. Allerdings setzen Organisationen die Einhaltung internationaler Verträge zunehmend vor Gericht durch. Dabei geht es häufig um Menschenrechte.
Auch hier scheint es einfach: Die Regierung muss sich an die Verträge halten, an denen sie beteiligt ist. Artikel 94 der Verfassung ist diesbezüglich sehr klar. „Die politische Freiheit, sich nicht an das Gesetz zu halten, ist eine unmögliche Kategorie“, sagt Geerten Boogaard, Professor für Verfassungsrecht an der Universität Leiden. Aber das sagt natürlich nicht alles über das aus, was Boogaard die „Überschneidungskategorie“ zwischen Politik und Recht nennt.
Die bekannteste und weitreichendste Klage im umstrittenen Genre „Richter und Vorsitzender“ ist die der Urgenda-Stiftung gegen den Staat zur Klimapolitik. Die Stiftung konnte den Richter, dann das Berufungsgericht und schließlich den Obersten Gerichtshof davon überzeugen, dass die Regierung mehr Anstrengungen zur Reduzierung der Treibhausgase unternehmen muss. Neben dem Klimavertrag berief sich der Richter vor allem auf die Europäische Menschenrechtskonvention: Die Regierung sei verpflichtet, das Leben und Wohlergehen ihrer Bürger zu schützen.
Die Justiz ist nicht wertfrei
Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs verfügen Regierung und Parlament „über ein hohes Maß an Freiheit bei politischen Überlegungen“. Es sei jedoch Sache des Richters, „zu beurteilen, ob seine Entscheidung im Rahmen des Gesetzes geblieben ist“.
Diese Schnittstelle von Politik und Recht wird mittlerweile insbesondere von (rechten) Politikern in Frage gestellt. Sie glauben, dass die Justiz in das politische Spielfeld eindringt: Kümmere dich um deine eigenen Angelegenheiten!
„Aber genau das machen wir“, lautet die Verteidigung aus richterlicher Sicht. In juristischen Kreisen scheint die vorherrschende Meinung (Umfragen gibt es nicht) zu sein, dass Richter das tun, wozu sie ernannt wurden: Recht zu üben. „Im F-35-Fall sieht man, dass der Richter seine Argumentation sehr legal hält“, sagt Elbert de Jong, Professor für Privatrecht in Utrecht. „Die Tatsache, dass eine Aussage politische Implikationen hat, liegt außerhalb seines Beurteilungsrahmens.“ Das Gleiche gilt im Fall Urgenda. „Wir müssen aufpassen, dass wir dem Richter nicht in jedem einzelnen Fall vorwerfen, Politik zu machen, denn das ist nicht der Fall.“
Boogaard glaubt auch, dass der Richter „nicht unbedingt in die Politik involviert ist, weil ein Urteil politische Konsequenzen hat“. Die Justiz ist einfach nicht wertfrei. „Dann entsteht eine ziemlich sinnlose Diskussion“, sagt er, „in der Richter ihre juristische Aufgeschlossenheit betonen und Politiker antworten: Sie machen Politik, weil es mich stört.“
Der Professor ist der Ansicht, dass sich die Debatte um die Überlappungskategorie noch nicht konkretisiert hat. Er selbst gehört nicht zum streng rechtstheoretischen Lager. Beispielsweise hinterfragt er den Fall Urgenda. Die Richter glauben, dass sie keine „gesetzgeberische Anordnung“ erlassen haben (was schließlich über ihr Mandat hinausgehen würde), aber laut Boogaard haben sie die Definition der „gesetzgebenden Anordnung“ so stark eingeengt, dass das Urteil nicht darunter fallen würde.
Er hat auch Schwierigkeiten damit, dass Richter Fälle zu internationalen Verträgen aus der Perspektive des Zivilrechts betrachten. „Dann bekommt man sehr große Dinge durch eine kleine Form.“ „Es ist, als würde man versuchen, einen Eisbären durch die Katzenklappe zu schieben.“
Zugang zur Justiz
Im Urgenda-Fall ist es der Staat laut Boogaard durch das Nadelöhr gekrochen. CO ist aufgrund der Corona-Krise gesunken2Emissionen so angepasst, dass der gerichtlichen Anordnung automatisch Folge geleistet wurde. „Aber was wäre, wenn das nicht passiert wäre? Soll man die goldene Kutsche anketten oder die Abgeordneten als Geiseln nehmen? „Wenn eine Anordnung an den Staat keine Konsequenzen hat, verliert der Richter viel Autorität.“
Ein weiteres Element ist der Zugang zur Justiz. Können Organisationen wie Oxfam Novib vor Gericht für das öffentliche Interesse eintreten? Ein diesbezüglicher Antrag von Chris Stoffer (SGP) wurde letztes Jahr vom Repräsentantenhaus angenommen. Sollten nicht strengere Anforderungen an die Repräsentativität von Interessengruppen gestellt werden?
Damit will Stoffer aber nicht sagen, dass Richter zu Unrecht den Platz der Politik einnehmen. „Das fällt mir sehr schwer“, sagt er jetzt. „Wir als Politiker sollten dazu keine harten Aussagen machen.“ Umgekehrt gilt auch: Als Politiker sollte man nicht auf dem Richterstuhl sitzen.“