Renten, in der nächsten Reform, Kinderzuschläge für berufstätige Mütter und Mindestsicherungen für junge Menschen

Renten in der naechsten Reform Kinderzuschlaege fuer berufstaetige Muetter und


Es wird Zeit und Ressourcen brauchen, aber es muss noch alles identifiziert werden. Aber die „Reform von Renten das kommt“ beginnt die ersten somatischen Züge aufzuweisen. Die bis zur Entwicklung der Konfrontation zwischen der Regierung und den Sozialpartnern, die noch in den Kinderschuhen steckt, denen eines Bonus entsprechen, um den Ruhestand berufstätiger Mütter um 4 Monate für jedes Kind vorzuziehen, und einer garantierten Mindestrente für junge Diskontinuierliche. Wenn es heute stattfinden würde, wären es 600 Euro. Genau diese waren neben der Lockerung der Verschärfung des Frauenwahlrechts durch das jüngste Haushaltsgesetz die Themen, die in der ersten Fachrunde der Altersvorsorge angeschnitten wurden. Angesichts des Drucks der Gewerkschaften hat die Exekutive vorsichtige Öffnungen und die Bereitschaft gezeigt, die finanziellen Auswirkungen von Interventionen an diesen Fronten zu bewerten.

Frauenrenten, unter Berücksichtigung 4 Monate im Voraus pro Kind

Kinderbonus für berufstätige Mütter

Die sogenannte „soziale Absicherung“ von Frauen und Jugendlichen stand im Mittelpunkt des ersten technischen Treffens zwischen Regierung und Gewerkschaften zur Neuordnung des derzeitigen Rentensystems. CGIL, CISL und UIL haben den Vorschlag, berufstätigen Müttern einen einjährigen Rentenvorschuss für jedes Kind zu garantieren, neu aufgelegt. Die Regierung hat die Tür nicht verschlossen, hätte sich aber bereit erklärt, einen möglichen, auf vier Monate begrenzten Vorschuss für jedes Kind zu prüfen, denn selbst in diesem Fall wären die Kosten nicht unerheblich: nicht weniger als 700 Millionen pro Jahr.

Wegfall der Verpflichtung zum 1,5-fachen Sozialgeld für das „beitragspflichtige Alter“

Derzeit ist der Zugang zur sogenannten „beitragsabhängigen“ Altersrente, für die 67 Jahre und mindestens 20 Beitragsjahre erforderlich sind, nur möglich, wenn der Betrag den Sozialfreibetrag um das 1,5-fache übersteigt. Diese Behandlung wurde im Wesentlichen für voll beitragspflichtig Beschäftigte eingeführt, also für diejenigen, die nach dem 31.12.1995 Zugang zu ihrer ersten Erwerbstätigkeit hatten. Die verbindliche Mindestgröße in Form des 1,5-fachen Sozialgeldes hindert aber eigentlich die Beschäftigten mit unterbrochener Erwerbstätigkeit und vor allem , Arbeiterinnen diesen Ausweg zu nutzen. Daher die Idee, sie zu beseitigen oder deutlich zu reduzieren, auf die die Gewerkschaften drängen und die die Exekutive nicht voreingenommen sieht.

Mindestintegration für Jugendliche

Die Ruhestandszukunft der jungen Menschen von heute ist gelinde gesagt ungewiss. Die Fragmentierung der Erwerbspfade garantiert keinen angemessenen Sozialversicherungsschutz. Die Gewerkschaften haben bei einem Treffen mit der Regierung erneut die Schaffung einer garantierten Rente vorgeschlagen. Das könnte zumindest auch die Form der Integration annehmen, dh dass auch jungen Menschen unabhängig von den gezahlten Beiträgen eine Behandlung zugesichert wird, die nicht unter einer bestimmten Schwelle liegt. Die heute, nach den Änderungen durch das neueste Haushaltsgesetz, auf rund 600 Euro pro Monat angehoben wurde. Diese Hypothese wird in den kommenden Wochen von der Exekutive sorgfältig evaluiert.

Erleichterte Abschlussrücknahmen

Eine weitere mögliche Maßnahme, die bereits in Erwägung gezogen wird, ist die Verstärkung der dafür vorgesehenen Einrichtungen Abschluss Einlösung. Nicht nur das: Unter den Vorschlägen liegt auch die Anrechnung effektiver Studienjahre nach Erreichen der Volljährigkeit, unabhängig von der Erreichung des Titels, oder alternativ andere gezielte Formen der figurativen Zuwendung.



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