Renten, Ausgleich von „Beitragslücken“ für bis zu 5 Jahre kommt: So funktioniert es ab 2024 und wer davon profitiert

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Ab Anfang nächsten Jahres und versuchsweise für den gesamten Zweijahreszeitraum 2024-2025 können sich die sogenannten „beitragspflichtigen“ Arbeitnehmer niederlassen, also diejenigen, die bis zum 31. Dezember 1995 keine Zahlungen erhalten haben Um ihre Versicherungsposition mit vereinfachten und faktisch subventionierten Beiträgen zu verbessern, schließen sie die Beitragslücken zwischen dem 1. Januar 1996 und dem 31. Dezember 2023, sofern der endgültige Text des Haushaltsgesetzes die im ersten Haushaltsentwurf enthaltenen Maßnahmen bestätigt. Dabei handelt es sich um eine Ablösung ohne Einschränkungen, im Wesentlichen nach dem Vorbild des damals eingeführten „Beitragsfriedens“ für den Dreijahreszeitraum 2019–2021 (allerdings mit einigen Abweichungen), der bis zu maximal fünf Jahren in Anspruch genommen werden kann.

Publikum

Wenn der endgültige Text des Haushaltsgesetzes den Inhalt des Entwurfs bestätigt, wird die Erstattung für den Zweijahreszeitraum 2024-2025 den Arbeitnehmern zuerkannt, die in der allgemeinen Pflichtversicherung der Arbeitnehmer, der Sonderverwaltung für Selbständige und der Sonderverwaltungsversicherung registriert sind Leitung des INPS. Ab dem 31. Dezember 1995 ist es Arbeitnehmern ohne Dienstalter vorbehalten, kann aber nicht von Personen genutzt werden, die bereits eine Rente haben.

Ältere Arbeitnehmer ausgeschlossen

Die Maßnahme betrifft Arbeitnehmer, deren Zahlungen ab dem 1. Januar 1996 beginnen. Aus diesem Grund würden ältere Arbeitnehmer ausgeschlossen, d. h. diejenigen, die vor diesem Datum Beiträge gezahlt haben.

Einlösbar für bis zu 5 ununterbrochene Jahre

Sie können bis zu 5 Jahre lang eingelöst werden, wenn auch nicht fortlaufend. Der einzulösende Zeitraum liegt, wenn kein Zweifel besteht, zwischen dem Jahr der ersten und der letzten gutgeschriebenen Einlage (obligatorisch, bildlich, ab Einlösung). All dies jedoch ab dem 1. Januar 1996. Auch weil jeder spätere Erwerb des Versicherungsdienstalters vor dem 1. Januar 1996 automatisch zur Annullierung der bereits erfolgten Rückzahlung und damit zur Rückzahlung der Beiträge führt.

Die Last der Erlösung

Auf der Grundlage des Manöverentwurfs sollte die Rückzahlungslast auf der Grundlage von Artikel 2 Absatz 5 des Gesetzesdekrets Nr. 184/1997, also auf den in den letzten 52 Wochen vor der Operation erhaltenen Lohn, multipliziert mit dem IVS-Beitragssatz der Versicherungsleitung, bei der die Ablösung erfolgt. Das durch die Ablösung erworbene beitragsbezogene Dienstalter ist für die Erlangung des Rentenanspruchs von Nutzen. Wenn diese Maßnahmen jedoch tatsächlich in Kraft treten, ist es, wie immer in diesen Fällen, Aufgabe eines INPS-Rundschreibens, detaillierte Informationen, Klarstellungen und Verfahren bereitzustellen.



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