Reisen mit betrieblicher Sozialhilfe: So machen Sie das Beste aus dem Urlaubsgutschein

1656438311 Reisen mit betrieblicher Sozialhilfe So machen Sie das Beste aus

Mit dem Ziel, das Wohlbefinden ihrer Mitarbeiter zu verbessern, haben sich mehrere Unternehmen entschieden, betriebliche Sozialleistungen anzubieten. Dazu gehören Reisen, Veranstaltungen und Aktivitäten, die in die Welt des Reisens fallen. Kurz gesagt, der Arbeitgeber kann entscheiden, seine Arbeitnehmer zu „belohnen“, indem er einen Sozialkredit gewährt, der dem Unternehmen und dem Arbeitnehmer eine Reihe von Steuervorteilen garantiert. Aber seien Sie vorsichtig, denn wie die Experten von ACI blueteam, einer Realität des ACI Automobile Club of Italy, der auf Dienstleistungen im Bereich Reisen und Urlaub, Veranstaltungen und Geschäftsreisen spezialisiert ist, erklärt haben, ist das System nicht flexibel und die Regeln nicht Ausnahmen zulassen.

Ein starres System

Zunächst sollte klargestellt werden, dass der vom Unternehmen gezahlte Betrag nicht in bar an den Arbeitnehmer gezahlt werden kann. Letzterer kann nämlich kein Geld im Austausch für den Gutschein verlangen. Die Unfähigkeit zur Monetarisierung ist nicht die einzige Inflexibilität dieses Tools. Der Urlaubsgutschein kann vom Arbeitnehmer nicht auf Dritte übertragen werden und muss unbedingt zum Kauf eines für den Arbeitnehmer oder seine Familienmitglieder bestimmten Urlaubs verwendet werden. Das andere Problem betrifft den Wert des Gutscheins.

Wenn der vom Unternehmen beschlossene Sozialkredit tatsächlich 1000 Euro betragen würde, müsste der Arbeitnehmer eine Reiseleistung für 1000 Euro kaufen. Kurzum, der Arbeitnehmer wird den Kredit nicht integrieren können, sondern sich an etwas Gleichwertigem orientieren müssen. Wie die Agentur für Einnahmen durch Beschluss 55 vom 25. September 2020 erklärt, „wird der Wert dieser Leistungen nur dann nicht besteuert, wenn dem Arbeitnehmer die Möglichkeit eingeräumt wird, an dem vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Angebot teilzunehmen oder nicht, also ohne in der Lage zu sein, sich auf andere Aspekte in Bezug auf die Nutzung der Arbeit und / oder Dienstleistung zu einigen, unbeschadet des Zeitpunkts der Nutzung der Leistung, die mit dem Arbeitgeber oder mit der Struktur, die die Dienstleistung erbringt, vereinbart werden kann „. Wie bewegt man sich also in diesem unelastischen Verfahren?

Obligatorischer Pfad

Die Lösungen sind sehr wenige. Der Mitarbeiter, der ein Guthaben besitzt, kann nämlich seine Reise aus einem Katalog von Vorschlägen auswählen, die jedoch auf seine eigenen Ausgabenmöglichkeiten abgestimmt sind, um den ihm zur Verfügung stehenden Betrag zuzuweisen, ohne den Vorschlag zu integrieren oder zu ändern. Die einzige eingeräumte Freiheit betrifft die Wahl des Reisedatums, diese ist Sache des Arbeitnehmers. Angesichts der zahlreichen gesetzlichen Auflagen könnten Reiseboxen die Produkte darstellen, die am besten zu dem passen, was der Gesetzgeber in Sachen Wohlfahrt und Urlaub vorgibt. Die Starrheit des Systems, erklären die ACI blueteam-Experten, reduziert das Potenzial des Tools, das stattdessen geschaffen wurde, um Wohlbefinden für die Arbeitnehmer zu schaffen, enorm.

Ein flexibleres Werkzeug

Der Reisegutschein ist in der Tat sehr weit entfernt von den aktuellen Reisenutzungsmethoden, die zunehmend von dynamischer Preisgestaltung, Personalisierung, Wahlfreiheit und Zentralität des Kunden und seiner Reisebedürfnisse geprägt sind. Unter Berücksichtigung der nachvollziehbaren Bedenken hinsichtlich einer möglichen missbräuchlichen Verwendung des Instruments, das seiner Natur nach sowohl für den Anbieter als auch für den Empfänger eine nicht steuerpflichtige Methode der Werterbringung darstellt, eine Ausweitung der Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten des Sozialguthabens für die Feiertage wäre dies sehr gut für den gesamten Tourismussektor, der besonders von der Pandemie betroffen ist, und für die Begünstigten selbst, die ihre Ausgabenkapazität erhöhen würden, die jetzt durch die Inflation schwer auf die Probe gestellt wird.



ttn-de-11

Schreibe einen Kommentar