Reibungsloses Verfahren bei vorübergehender Arbeitslosigkeit während der Corona-Krise verschwindet nach mehr als zwei Jahren

Reibungsloses Verfahren bei voruebergehender Arbeitslosigkeit waehrend der Corona Krise verschwindet nach

Das zu Beginn der Corona-Krise eingeführte flexiblere Verfahren zur Beantragung von befristeter Arbeitslosigkeit läuft Ende dieses Monats aus. Ab dem 1. Juli gelten daher wieder die klassischen Verfahren zur Einführung vorübergehender Arbeitslosigkeit. Das teilte das Landesarbeitsamt (RVA) mit.



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