Das zu Beginn der Corona-Krise eingeführte flexiblere Verfahren zur Beantragung von befristeter Arbeitslosigkeit läuft Ende dieses Monats aus. Ab dem 1. Juli gelten daher wieder die klassischen Verfahren zur Einführung vorübergehender Arbeitslosigkeit. Das teilte das Landesarbeitsamt (RVA) mit.
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