Versicherung, Kraftstoff und Bußgelder. Die kommenden Monate könnten böse Überraschungen für die Verkehrsteilnehmer bereithalten. Auf der einen Seite besteht die von Verbraucherverbänden angeprangerte Gefahr, dass zwei Millionen Versicherungsnehmer ab dem 1. Januar mit vervierfachten Policen konfrontiert werden, da die im Wettbewerbsgesetz enthaltene Regelung ausländische Unternehmen, die in Italien tätig sind, zu diesem Verfahren verpflichtet direkter Ausgleich. Auf der anderen Seite die bestimmte Reduzierung des Rabatts auf Benzin, Diesel (von 0,25 pro Liter auf 0,15) und Flüssiggas (von 0,085 pro kg auf 0,051) ab dem 1. Dezember, die durch das vom Ministerrat genehmigte Dekret beschlossen wurde. Andererseits hat die Regierung im Hinblick auf die Anhebung der Bußgeldbeträge, die mit dem neuen Jahr auf der Grundlage des in der Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Automatismus beginnen würden, angekündigt, dass sie eingreifen werde, um Erhöhungen zu vermeiden.
Reduzierte Kraftstoffrabatte ab dem 1. Dezember
Ab dem 1. Dezember hat die Regierung beschlossen, den Rabatt für Benzin und Diesel von 0,25 Euro pro Liter auf 0,15 Euro und für Flüssiggas von 0,085 Euro pro kg auf 0,051 Euro zu senken. So gehen wir von der derzeitigen Kürzung von 25 Cent, die inklusive MwSt. einem Rabatt für den Händler von 30,5 Cent entsprach, zu einer Kürzung von 15 Cent über, die zusammen mit der MwSt. 18,3 Cent weniger bedeutet.
Stoppen Sie die Anpassung von Bußgeldern
Stattdessen wird der von der Straßenverkehrsordnung vorgesehene Automatismus von der Exekutive blockiert, was ab dem 1. Januar 2023 eine Aufwärtsaktualisierung der Bußgeldbeträge auslösen würde. Die Höhe der Verwaltungsgeldstrafen wird nämlich alle zwei Jahre um einen Betrag aktualisiert, der der gesamten von Istat festgestellten Veränderung des Verbraucherpreisindex für Arbeiter- und Angestelltefamilien entspricht, die in den vorangegangenen zwei Jahren aufgetreten ist. Bei einer Erhöhung der Bußgeldbeträge in der Größenordnung von +11 % – so rechneten die Codacons – würde das Bußgeld für das Parkverbot ab Januar 2023 auf 46 Euro steigen, bei einer Erhöhung um 4 Euro; die für die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt mit 183 Euro (+18 Euro); das Bußgeld für den verbotenen Zugang zum Ztl auf 92 Euro (+9 Euro), während der Betrag für die Überschreitung der Geschwindigkeitsbegrenzungen von mehr als 60 km/h 938 Euro erreichen würde (mit einer Erhöhung von 93 Euro im Vergleich zu den aktuellen 845 Euro). .
Kfz-Haftpflicht: Das Prämienrisiko vervierfacht
Ab dem 1. Januar tritt die durch das Wettbewerbsgesetz festgelegte Verordnung in Kraft, die Unternehmen mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten, die jedoch in Italien tätig sind, verpflichtet, die Direktausgleichsverfahren (durch die Versicherung des Unfallgeschädigten, der dann von der Versicherung des Unfallverursachers erstattet wird). Eine „ungerechte, höchst unfaire und hochgradig inflationäre Regelung“ warnen die Verbraucher von Assoutenti und Movimento: Die Neuheit birgt das Risiko für zwei Millionen Versicherungsnehmer, von denen ein guter Teil in Süditalien und in großen Ballungsgebieten ansässig ist, und zahlreiche Inhaber Versicherung für Mopeds, um die Prämien von Kfz-Haftpflichtpolicen zu vervierfachen.
«Von allen Seiten sickern direkte Entschädigungen durch – betonen Furio Truzzi (Präsident von Assoutenti) und Alessandro Mostaccio (Generalsekretär der Verbraucherbewegung) –, eine Maßnahme, die den Versicherten zugute kommen sollte, sich aber in ein Labyrinth von Schikanen verwandelt hat, das sich grundlegend verändert hat die Struktur des Versicherungsmarktes, wodurch der Vertrauensvertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern untergraben wird. Das Pauschalierungssystem zwischen Unternehmen muss grundlegend überarbeitet und ein Mindestwettbewerbsprinzip wiederhergestellt werden: Ausländische Unternehmen sollten nicht verpflichtet werden, ein Verfahren wie die Direktkompensation einzuführen, das vor drei Jahrzehnten vom Verfassungsgericht als optional angesehen wurde, aber es muss so optional gemacht werden Verfahren für alle Versicherungsunternehmen und für alle Versicherungsnehmer“.