B. musste ausweichen, weil er am 23. November einen Agenten in Castricum per SMS beleidigt und bedroht hätte: „Ich habe die Schnauze voll von deinem Arsch, ich bring dich persönlich um.“ Er nannte ihn auch „k*kerwout“, „k*kerhomo“ und „k*kermongool“.
Der Verteidiger hatte bereits am Vormittag eine E-Mail an das Gericht geschickt mit der Bitte, den Prozess zu vertagen, weil er durch die Unterbrechung des Zugverkehrs verhindert worden wäre. Eigentlich wollte die Staatsanwaltschaft (OM) das Verfahren fortsetzen, weil B. korrekt über die Anhörung informiert worden war. Außerdem ging aus der E-Mail nicht hervor, ob der Anwalt berechtigt war, im Namen des 44-jährigen Tatverdächtigen zu sprechen. Das stellte sich nach einem Telefonat heraus.
Zudem habe sich der Anwalt endlich die Mühe gemacht, vor Gericht zu kommen. Als Problem stellte sich jedoch heraus, dass er mehr als dreieinhalb Stunden unterwegs zum Gericht in Alkmaar war, während die Anhörung gegen B. in Haarlem anlief. Der Haarlemer Polizeirichter entschied daher, den Fall auszusetzen. Die Anhörung gegen Pascal B. muss am 5. Dezember erneut vor dem Gericht in Haarlem stattfinden.