„Warum sollten Sie an einem verlorenen Spiel teilnehmen?“, sagt Anwalt Irvin Kanhai in einem Interview mit dem Surinam Herald Und Zeiten von Surinam. Kanhai zufolge würde einem Gnadengesuch nicht stattgegeben werden. Darüber hinaus müssten sich die Verurteilten dann schuldig bekennen und Reue zeigen, um eine Begnadigung beantragen zu können. Bouterse hat in diesem Fall stets seine Unschuld beteuert.
Bouterse wurde letzte Woche im Berufungsverfahren wegen seiner Beteiligung an den Morden im Dezember 1982 verurteilt. In der Nacht vom 7. auf den 9. Dezember desselben Jahres wurden fünfzehn Gegner des Bouterse-Regimes in Fort Zeelandia in Paramaribo gefoltert und hingerichtet. Bouterse wurde zu zwanzig Jahren Gefängnis verurteilt, seine vier Mitverdächtigen wurden zu vier bis fünfzehn Jahren Gefängnis verurteilt.
Bitte um Begnadigung des Präsidenten
Dem Antrag der surinamischen Staatsanwaltschaft auf sofortige Inhaftierung wurde vom Gericht nicht stattgegeben. Nach Angaben des Gerichts war das Urteil jedoch bereits mit einer Gefängnisstrafe verbunden. Es obliegt daher der Staatsanwaltschaft, hierauf näher einzugehen.
Am Tag nach der Urteilsverkündung beantragte Rechtsanwalt Kanhai bei der Staatsanwaltschaft die Aussetzung der Urteilsvollstreckung, da er beabsichtigte, beim surinamischen Präsidenten Chan Santokhi ein Gnadengesuch einzureichen. In einer Pressemitteilung vom Donnerstag erklärte er, dass „die Regierung das Urteil des unabhängigen Richters nicht ignorieren oder ‚Verhandlungen‘ darüber führen kann.“ Er reagierte damit auf Berichte in surinamischen Medien über Verhandlungen mit Bouterse und seinem Anwalt, um ihm eine „sanfte Landung“ anzubieten.
In der Pressemitteilung verwies Santokhi auf die Möglichkeit der Verurteilten, einen Antrag auf Begnadigung zu stellen. Nun verzichten sie laut ihrem Anwalt darauf. Laut Anwalt Kanhai, der seit der Verurteilung täglich mit seinen Mandanten in Kontakt steht, sagte Bouterse, dass er es akzeptieren werde, wenn er ins Gefängnis müsse. Er sagt, es sei nun an der Staatsanwaltschaft, den nächsten Schritt zu unternehmen und den Verurteilten zu kontaktieren.