Rechnungen, Vorsicht vor Täuschungen: Bis Januar 2024 ist Zeit, auf den freien Markt zu migrieren

Rechnungen Vorsicht vor Taeuschungen Bis Januar 2024 ist Zeit auf


Der Übergang für Haushalte zum freien Markt für Strom- und Gasrechnungen erfolgt im Januar 2024. Bis zu diesem Datum müssen daher Haushaltskunden und einige Kleinstunternehmen auf den freien Markt migrieren. Geschieht dies nicht, wird für diejenigen, die über den Preisschutz hinaus keinen neuen Lieferanten identifiziert haben, die Zuweisung an den Dienst mit schrittweisem Schutz ausgelöst, um die Kontinuität der Stromversorgung zu gewährleisten. Vor Ablauf dieser Frist besteht daher keine Verpflichtung, auch wenn sich die Zahl der besonders aggressiven Callcenter-Anrufe vervielfacht und die Nutzer zum Wechsel auffordert, da sonst der Dienst unterbrochen wird.

Kein Lieferstopp bei mangelnder Auswahl

Dies ist offensichtlich eine unbegründete Drohung, denn wie bereits erwähnt, wird der Dienst des schrittweisen Schutzes aktiviert, selbst wenn der Verbraucher bis zu diesem Datum keine Wahl getroffen hat. Und Haushaltskunden haben Zeit, ohne Strom- und Gasversorgungsunterbrechung ein neues Angebot zu finden. Der Nutzer kann jederzeit aus den verschiedenen Angeboten des freien Marktes das für ihn passende auswählen und einen neuen Liefervertrag abschließen.

Der Lieferantenwechsel kann jederzeit aktiviert werden

Der neue Verkäufer leitet den Antrag auf Auflösung des alten Vertrages (Rücktritt) an den bisherigen Verkäufer weiter. Der Widerruf bzw. die Wahl eines Anbieters vom freien Markt ist jederzeit möglich, ohne zusätzliche Kosten und erfolgt ohne Unterbrechung der laufenden Lieferung.

Das Portal der Behörde zur Orientierung in den Angeboten

Um eine fundierte Wahl zu treffen, haben die Nutzer Zugriff auf eine Reihe von Tools, die von der Behörde für Energie, Netze und Umwelt entwickelt wurden, beginnend mit dem Angebotsportal, mit dem Sie auf einfache und zuverlässige Weise Angebote vergleichen können Gas, das in der Gegend verfügbar ist, in der sich der Benutzer befindet. Für jedes der verfügbaren Angebote berechnet das Portal eine Schätzung der jährlichen Ausgaben auf der Grundlage des vom Benutzer angegebenen oder vom System auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen geschätzten Verbrauchs und gibt die Hauptmerkmale des Angebots an.

Mitgliedschaft in Einkaufsgemeinschaften

Wenn der Verbraucher durch einen Anbieterwechsel Einsparungen erzielen möchte, gibt es noch eine weitere Möglichkeit: Der Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft, die sich an inländische Endkunden und kleine Unternehmen richtet und sich verpflichtet, den Mitgliedern Informationen und Unterstützung gemäß den Richtlinien der Behörde bereitzustellen. Diese Gruppen wurden mit dem Ziel gegründet, einen oder mehrere Anbieter für die Lieferung von Strom und / oder Erdgas an die in der Gruppe zusammengefassten Endkunden auszuwählen. Sie werden von einem „Organisator“ durch Aktionen beworben, die periodisch oder dauerhaft sein können, während der einzelne Endkunden der Gruppe beitreten können. Und nachdem die günstigsten kommerziellen Angebote ausgewählt wurden, schlägt die Einkaufsgemeinschaft diese ihren Mitgliedern vor, die mit dem Verkäufer einen eigenen Liefervertrag zu den festgelegten Bedingungen abschließen können.



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