Keine kurzen Zeiten für die Umstellung, verspätete Rechnungen und Anrufe im Callcenter zur Problemlösung. Oft wird der Anbieterwechsel für die Strom- oder Gasrechnung anlässlich beispielsweise eines Umzugs zur Odyssee für den Verbraucher, der in vielen Fällen mit Verzögerungen und Hindernissen verschiedenster Art zu kämpfen hat.
L‘Behörde für Energie, Netze und Umwelt (Arera) hat seit langem eine Kurzanleitung mit den nützlichsten Hinweisen für den Umgang mit möglichen Unannehmlichkeiten entwickelt und seit 2009 einen Verbraucherschalter eingerichtet, der in Zusammenarbeit mit Acquirente Unico verwaltet wird, um den Benutzern Informationen und Unterstützung zu bieten (800 166 654 aktiv von Montag bis Freitag, von 8 bis 18 Uhr, außer an Feiertagen). Hier ist also, was Sie wissen müssen, um Übergänge besser zu verwalten.
1) Wie fordern Sie eine Voltura an?
Wenn wir in eine neue Wohnung ziehen, müssen wir eventuell eine Voltura beantragen, also eine Eigentumsänderung des Liefervertrags ohne Unterbrechung der Energieversorgung. Eine Änderung, die dazu führen kann, dass ein anderer Vertrag mit demselben Verkäufer gewählt oder die Lieferung geändert wird. Um dies zu beantragen, muss der Antrag dem Verkäufer vorgelegt werden, der die Dienstleistung bereits erbringt, oder, falls Sie den Betreiber wechseln möchten, dem neuen Verkäufer, mit dem Sie den Vertrag abschließen möchten, gemäß den von bereitgestellten Methoden der Verkäufer selbst. Aufgrund bestehender Regelungen muss der um die Übertragung ersuchende Kunde auch durch Selbstauskunft nachweisen, dass er über ein „Eigentum, den gewöhnlichen Besitz oder den gewöhnlichen Besitz an der Grundstückseinheit“ verfügt.
2) Wie lange dauert es, bis ich es bekomme?
Normalerweise beträgt die technische Zeit für eine Übertragung ohne Wechsel des Verkäufers fünf Werktage: Innerhalb von drei Werktagen nach der Anfrage, vollständig mit allen erforderlichen Daten und Informationen, teilt der Verkäufer dem anfragenden Kunden die Annahme mit, wobei die Fristen für das Recht des Kunden eingehalten werden zurückzutreten, wenn dies anwendbar ist, und führt alle anderen Mitteilungen durch, die an die für die Registrierung des neuen Vertrags verantwortlichen Subjekte erforderlich sind, was wiederum zwei Werktage ab der Mitteilung des Verkäufers erfordert. Bei einer Übertragung mit Verkäuferwechsel gelten weiterhin die für die Registrierung des neuen Vertrages erforderlichen Mindestzeiten ab dem Zeitpunkt, in dem der neue Verkäufer den Wunsch mitteilt.
3) Was tun, wenn der Vormieter den Nutzer deaktiviert hat?
In diesem Fall muss ein neuer Vertrag aktiviert werden (Übernahme). Die Anfrage muss dem ausgewählten Verkäufer gemäß den vom Verkäufer selbst festgelegten Verfahren vorgelegt werden, der die Aktivierungsanfrage innerhalb von zwei Werktagen an den Händler sendet. Laut Gesetz muss der die Übernahme beantragende Kunde auch durch Selbstauskunft nachweisen, dass er über ein „Eigentum, den gewöhnlichen Besitz oder den gewöhnlichen Besitz der Immobilieneinheit“ verfügt. Der Händler wiederum muss die Lieferung innerhalb von fünf Werktagen freischalten; Wird diese Frist nicht eingehalten, muss der Kunde eine automatische Entschädigung in der Rechnung erhalten.