Rechnungen, von der Mehrwertsteuersenkung bis zur Ratenzahlung: alle Hilfen gegen teure Energie

Rechnungen von der Mehrwertsteuersenkung bis zur Ratenzahlung alle Hilfen gegen


Von der Verlängerung der Verbrauchsteuersenkung auf Kraftstoffe mit der jetzt auf den 8. Juli verschobenen Senkung um 25 Cent pro Liter für Benzin und Diesel bis hin zur Verlängerung der Ratenzahlungen für Strom- und Gasrechnungen zugunsten der am stärksten betroffenen Haushalte. Und nochmals die Stärkung des Sozialbonus auch für das dritte Quartal. Es sind mehrere Maßnahmen vorgesehen, um die von den Energiepreiserhöhungen betroffenen Familien zu entlasten, die auf die verschiedenen von der Regierung genehmigten Dekrete verteilt sind, beginnend mit dem Beihilfedekret, das in den letzten Tagen vom CDM endgültig grünes Licht erhalten hat.

Erweiterte Boni

Gerade diese letzte Maßnahme sah auch für das dritte Quartal des Jahres eine Verschärfung der Vergünstigungen bei Strom- und Gastarifen für wirtschaftlich benachteiligte und gesundheitlich schwerwiegende Familien vor, um die preisbedingten Mehraufwendungen für die Versorgung zu minimieren erhöht sich. Für diese wird es daher möglich sein, bis zum 30. September unter Berücksichtigung der Isee-Obergrenze (der Indikator für die gleichwertige wirtschaftliche Situation, anhand dessen Sie die Einkommenssituation beurteilen können) von dem Rabatt auf die Rechnung zu profitieren, um die Einrichtung zu betreten wurde von 8.265 auf 12.000 Euro erhöht, während die Schwelle von 20.000 Euro für Familien mit mindestens 4 unterhaltsberechtigten Kindern unverändert bleibt.

Die Erhöhung gilt rückwirkend für 2022, und wie immer obliegt es der Behörde für Energie, Netze und Umwelt, die Begründung des Eingriffs zu verwalten.

Ratenzahlung bis 30. Juni

Für diejenigen, die sich in schwierigen Situationen befinden, beinhaltet eine in den vergangenen Tagen vom Senat beschlossene Änderung des Preissenkungserlasses auch die im letzten Manöver enthaltene Verlängerung der Ratenzahlungen. Im Wesentlichen müssen die Strom- und Gasverkäufer bis zum 30. Juni (und nicht mehr wie bereits vorgesehen bis zum 30. April) den nicht konformen Kunden einen Ratenplan anbieten, der eine Frequenz gleich der normalerweise verwendeten Abrechnung mit einer Anzahl von Raten vorsieht insgesamt gleich der Anzahl der normalerweise in 10 Monaten ausgestellten Rechnungen und jeweils mit einem Wert von mindestens 50 Euro (wobei die erste Rate 50 % des in Raten zu zahlenden Betrags entsprechen muss und die folgenden eine Konstante Menge).

Gebühren gelöscht und Mehrwertsteuer gesenkt

Bis zum 30. Juni werden die Strom- und Gasrechnungen jedoch weiterhin von der Reduzierung profitieren, die durch das von der Regierung im vergangenen März verabschiedete Energiedekret festgelegt wurde. Eine Eindämmung, von der zahlenmäßig fast 30 Millionen Haushalte und über 6 Millionen Unternehmen profitiert haben. Im Wesentlichen werden die Energierechnungen immer noch die kombinierte Wirkung des Maßnahmenpakets nutzen, das die Nullung der Netzentgelte und die Senkung der Gas-Mehrwertsteuer auf 5 % für zivile und industrielle Zwecke sowie das außerordentliche Eingreifen der Behörde bestätigte wodurch die UG2-Komponente um 8,8 % gesenkt wurde. Letztere garantiert den Ausgleich der den Vertriebsgesellschaften entstehenden Marketingkosten und die Ermäßigung gilt für alle Kunden für den Verbrauchsbereich bis 5 Tausend Kubikmeter pro Jahr.



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