Rechnungen steigen: Kartellamt beginnt Ermittlungen zu Iren, Iberdrola, E.On und Dolomiti

Rechnungen steigen Kartellamt beginnt Ermittlungen zu Iren Iberdrola EOn und


Die Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde leitete vier Ermittlungsverfahren gegen die Unternehmen Iren, Iberdrola, E.ON und Dolomiti, Anbieter von Strom und Erdgas auf dem freien Markt, ein.

Sie hat auch ein Auskunftsersuchen an 25 weitere Unternehmen gerichtet: A2A Energia, Acea Energia, AGSM ENERGIA, Alleanza Luce & Gas, Alperia, AMGAS, ARGOS, Audax Energia, Axpo Italia, Bluenergy Group, Duferco Energia, Edison Energia, Enegan, Enel Energy, Engie Italia, Eni Plenitude, Enne Energia, Estra Energie, Hera Comm, Illumia, Optima Italia, Repower Italia, Sinergas, Sorgenia, Wekiwi.

Unter der Linse der Behörde – informiert eine Notiz – die Vorschläge zur Änderung des Preises für Strom- und Erdgasversorgung, im Gegensatz zu Kunst. 3 des Gesetzesdekrets vom 9. August 2022 n. 115 (Aid bis), umgewandelt in Gesetz Nr. 142 vom 21. September 2022. Die fragliche Vorschrift setzt bis zum 30. April 2023 die Wirksamkeit sowohl der Vertragsklauseln, die es den Vertriebsgesellschaften ermöglichen, den Lieferpreis zu ändern, als auch der Mitteilungsmitteilungen aus, es sei denn, die Änderungen wurden bereits vor Inkrafttreten des Dekrets abgeschlossen Macht.

Insbesondere – erklärt das Kartellamt in einer Mitteilung – an Iberdrola und E.ON. bestritten wird die Mitteilung, mit der die Unternehmen gegenüber den Nutzern die Kündigung des Liefervertrages wegen eintretender Überbelastung als Alternative zur Annahme eines Neuvertrages zu wesentlich schlechteren wirtschaftlichen Bedingungen darstellten.
Dolomiten hingegen wird die angebliche Wirksamkeit der Mitteilungen über einseitige Änderungen des Lieferpreises vorgeworfen, weil diese vor Inkrafttreten des Beihilfeerlasses bis (10. August 2022) verschickt wurden, während die Regel unbeschadet bleibt zu einseitigen „perfektionierten“ Änderungen oder tatsächlich vor demselben Datum angewendet.
Schließlich wird Iren mit der Mitteilung über das angebliche Auslaufen aller Festpreisangebote bei gleichzeitiger Aussicht auf neue und sich verschlechternde wirtschaftliche Bedingungen des Angebots alternativ zum Rücktrittsrecht des Kunden entgegengetreten.

Iberdrola und die Dolomiten werden auch wegen der Täuschung der Mitteilungen angefochten, die die Unmöglichkeit der Lieferung von Strom zum vertraglich festgelegten Preis aufgrund der Erhöhung des Erdgaspreises hervorheben würden, was in ausdrücklichem und ernsthaftem Widerspruch zu den in den Werbebotschaften verbreiteten Behauptungen steht , wonach der verkaufte Strom ausschließlich aus erneuerbaren Quellen stammen würde. Nachdem sie die Unternehmen angehört und ihnen innerhalb kurzer Zeit Gelegenheit gegeben hat, ihr Verteidigungsrecht auszuüben, wird die Behörde das Unterverfahren abschließen, indem sie prüft, ob die Voraussetzungen für den Erlass vorsorglicher Maßnahmen vorliegen.



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