Radfahrer, der Mädchen (5) in Hoge Venen ins Knie getreten hat, hat Recht mit dem Video, das sein Vater in den sozialen Medien geteilt hat

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Der Vorfall ereignete sich am Weihnachtstag 2020. Bei einem Spaziergang mit ihren Eltern wurde das damals 5-jährige Mädchen von der Radfahrerin mit einer Kniebewegung umgeworfen. Das Gericht entschied, dass der Mann in den Sechzigern wegen fahrlässiger Körperverletzung und Körperverletzung schuldig sei, setzte seine Strafe jedoch zur Bewährung aus.

Der Radfahrer wiederum zog vor Gericht, nachdem der Vater des Mädchens in den sozialen Medien ein Video mit dem Sachverhalt geteilt hatte. Nach Angaben des Radfahrers handelte es sich dabei um einen Eingriff in sein Privatleben und das Video hatte negative Folgen für seinen Ruf. Das Gericht entschied am Dienstag, dass der Vater bei der Verbreitung der Bilder tatsächlich einen Fehler begangen habe.

Über die Entschädigung von Radfahrern muss noch debattiert werden. Zuvor hatte er erklärt, dass er 4.500 Euro Schadensersatz verlangen werde, was in etwa dem Preis seines Fahrrads entspreche.

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