Der Verband nennt in der Zeitung das Beispiel eines Kunden, der wegen einer Spinnenphobie eine höhere Prämie zahlen musste. In den letzten Monaten habe die VVKP nach eigenen Angaben auch deutlich mehr Meldungen von Menschen erhalten, die in der Psychiatrie landen und dann Schwierigkeiten haben, eine Krankenhausversicherung abzuschließen oder längere Zeit höhere Prämien zahlen müssen.
Dies ist nur bei schweren psychischen Erkrankungen wie Schizophrenie oder Psychosen der Fall
Assuralia, der Branchenverband der Versicherer, gibt an, dass es keine Fälle gibt, in denen Versicherer aufgrund einer Behandlung durch einen Psychologen höhere Prämien für Restschuldversicherungen verlangen. „Das ist nur bei schweren psychischen Erkrankungen wie Schizophrenie oder Psychosen der Fall“, heißt es dort.
Wirtschaftsminister Pierre-Yves Dermagne (PS) will das „Recht auf Vergessenwerden“, das vorsieht, dass Versicherer die Krankengeschichte nicht mehr berücksichtigen dürfen, für verschiedene chronische Erkrankungen ausweiten. „Vielleicht geht es auch um psychische Erkrankungen“, sagt er.