Nach der Analyse der Berater sprach der Juventus-Vorstand die neuen Dokumente in der Pressemitteilung an die Aktionäre an und betonte „die radikale Irrelevanz und Nichtexistenz aus rechtlicher Sicht, sowohl für das Sportsystem als auch für das staatliche System „. Der Verweis bezieht sich auf „vier Transaktionen, die potenziell geeignet gewesen wären, bilanzielle Auswirkungen auf die Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2022 zu ermitteln“
Der Juventus-Vorstand hat heute den Halbjahresbericht genehmigt und die an die Aktionäre versandte Erklärung zieht auch Bilanz der Prisma-Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Turin. Besonderer Wert wird auf die neuesten Entwicklungen gelegt. „Am 27. Februar und 21. März 2023 – so heißt es – hat die Staatsanwaltschaft beim Gericht Turin weitere Ermittlungsunterlagen im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen Juventus eingereicht. Das Unternehmen hat diese Unterlagen mit Unterstützung seiner Rechts- und Buchhaltungsberater analysiert. auch um das Vorhandensein geeigneter Unterlagen zu prüfen, die geeignet sind, bilanzielle Auswirkungen auf die wirtschaftliche Vermögens- und Finanzlage zum 31.12.2022 und/oder auf die Vergleichsdaten der Vorperiode zu ermitteln. Im Rahmen dieser Dokumentation einige „Erinnerungen“ oder „Memoranden“ aus den Jahren 2018, 2019 und 2020, die sich auf mögliche Transaktionen auf dem Transfermarkt mit einigen anderen Klubs beziehen, waren Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit“.
IRRELEVANTE DOKUMENTE
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Der Juventus-Vorstand hat keine Bedenken hinsichtlich der neuen Urkunden und bescheinigt es in der Pressemitteilung für die Aktionäre: „Die Berater haben aufgrund eigener Analysen dieser Dokumente deren radikale Belanglosigkeit und Nichtexistenz von a aus rechtlicher Sicht sowohl für sportliche als auch für staatliche Regelungen dar. Aus bilanzieller Sicht stellen die vorgenannten Dokumente daher keine „Verträge“ im Sinne des Rechnungslegungsstandards IFRS 15 dar, da der vorgenannte Standard ausschließlich diesen bilanzielle Bedeutung beimisst Vereinbarungen, die geeignet sind, durchsetzbare Rechte und Pflichten zwischen den Parteien zu begründen („durchsetzbare Rechte und Pflichten“). Folglich hat das Unternehmen die Bedingungen nicht als gegeben erachtet, aufgrund derer gegebenenfalls der Ansatz und/oder die Abgrenzung geändert werden könnte Einnahmen oder Kosten, die den angenommenen Transaktionen in den betreffenden Dokumenten zugeordnet werden können. Es wurden Dokumente mit Bezug auf vier Transaktionen identifiziert, die bei hypothetischer Gültigkeit und Wirksamkeit potenziell geeignet gewesen wären, bilanzielle Auswirkungen auf die wirtschaftliche Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2022 und/oder auf die Vergleichsdaten der Vorperiode zu ermitteln. Unbeschadet seiner Einschätzung der Irrelevanz und Ungeeignetheit dieser Dokumente zur Bestimmung rechtlich bedeutsamer und damit buchhalterischer Auswirkungen wird Juventus in den Erläuterungen zum konsolidierten Halbjahresbericht freiwillig Angaben machen, um ein Höchstmaß an Umfang und Transparenz zu erreichen der Offenlegung, eine Darstellung der potenziellen bilanziellen Auswirkungen, die diese Dokumente theoretisch auf die wirtschaftliche, finanzielle und finanzielle Situation des ersten Halbjahres des laufenden Jahres und des Vorjahres hätten haben können, wenn sie als wahrscheinlich erachtet wurden, Rechte und Verpflichtungen zu begründen, die dazwischen zu zahlen sind zwischen den Parteien und sind daher gemäß IFRS 15 als „Verträge“ zu klassifizieren“.
24. März – 20.49 Uhr
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