Poutus Namensstreit wurde endgültig beigelegt: Der Name „Burgerpihvi“ täusche den Verbraucher nicht

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Das Oberste Verwaltungsgericht hat seine Entscheidung bezüglich der Namen der Gemüseprodukte von Poutu gefällt.

Der andere Marketingname von Burgerpihvi führe den Verbraucher nicht in die Irre, sagte KHO.

Der andere Marketingname von Burgerpihvi führe den Verbraucher nicht in die Irre, sagte KHO.

Pippuri.fi berichtete im November 2019, dass Pouttu angewiesen wurde, das Wort Gemüsefleisch in seinen pflanzlichen Gerichten nicht mehr zu verwenden.

Die Lebensmittelkontrolle der Gemeinde hatte das Unternehmen angewiesen, die Handelsnamen der vegetarischen Produkte „Muu Kasvilihapulla“ und „Muu Burgerpihvi“ zu ändern. Außerdem wurde angeordnet, dass die Vermarktung dahingehend geändert wird, dass das irreführende Wort Gemüsefleisch nicht mehr verwendet wird.

Das Verwaltungsgericht wies die Berufung des Unternehmens zurück. Das Oberste Verwaltungsgericht hob den Beschluss bezüglich des Marketingnamens „Muu Burgerpihvi“ auf, sah jedoch einen Grund für die Änderung des Marketingnamens „Pflanzenfleisch“.

Der BGH stellte fest, dass die Bezeichnung Burgerpatty im Lebensmittelrecht nicht der Bezeichnung von Fleischerzeugnissen vorbehalten sei. Dem Durchschnittsverbraucher gefällt demnach die Bezeichnung Burgerpatty als rein fleischhaltiges Produkt wohl nicht mehr. Daher betrachtete KHO den Marketingnamen „Muu Burgerpihvi“ nicht als irreführend für den Verbraucher.

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