Pflegevertrag muss die Gespräche im Sprechzimmer verändern: Was bringt eine Behandlung?

Pflegevertrag muss die Gespraeche im Sprechzimmer veraendern Was bringt eine


Dem Hausarzt kommt eine zentrale Rolle im Zusammenspiel aller Versorgungsformen zu.Bild Koen Suyk / ANP

Lebensqualität zentral

Pflege in allen Formen, vom Krankenhaus über den Hausarzt bis hin zur Kreiskrankenpflege, muss besser zusammenarbeiten. Dem Hausarzt kommt dabei noch mehr als heute eine zentrale Rolle zu. Für diese Zusammenarbeit sind Regionalpläne zu erstellen. Der Leitgedanke dabei ist, dass insbesondere beim Einsatz eines Facharztes eine entsprechende Sorgfalt walten muss. Außerdem muss der Arzt eine Überbehandlung verhindern, also eine Behandlung nicht nur verordnen, weil es medizinisch möglich ist, sondern nur, wenn davon ein Zugewinn an Lebensqualität zu erwarten ist. Dies erfordert ein Umdenken im Gesundheitswesen. Auch hier hofft das Kabinett auf eine Kürzung. So werden beispielsweise Krebspatienten heute oft bis zum bitteren Ende behandelt – und das sind oft sehr teure Behandlungen – in Zukunft sollte der Mehrwert einer Behandlung an Lebensqualität im Vordergrund stehen.

Die Krankenhaustür steht offen

Bürger, die eine sofortige Versorgung benötigen, müssen sofort in ein Krankenhaus gehen können. Denken Sie an Herzinfarkte, Schlaganfälle oder Frühgeburten. Minister Kuipers (Public Health) will eine nationale und regionale Koordinierung der Akutversorgung, damit Bürger mit akuten Beschwerden immer in ein Krankenhaus gehen können. Jetzt muss manchmal ein Krankenwagen mit einem Patienten hausieren, bevor ein Krankenhaus seine Türen öffnet und ein Bett bereitstellt. Eine zentrale Koordination soll nicht nur dem Patienten helfen, sondern auch der Pflegekraft. Der Hausarzt muss nicht mehr endlos anrufen, wenn eine Akutversorgung in einem Krankenhaus erforderlich ist, denn die Koordinationsstelle übernimmt dies nun.

Konzentration und Spezialisierung

Schwierige Behandlungen, die Ärzte selten in einem Krankenhaus durchführen, konzentrieren sich auf wenige Krankenhäuser. Tatsächlich geht das schon seit Jahren so. Vor zehn Jahren führte der damalige Minister Schippers den Spruch ein, dass nicht mehr jedes Krankenhaus alles machen muss. Vor allem in Regionen mit „vielen“ Krankenhäusern, wie dem Ballungsraum Randstad, hat dies bereits zu einem Austausch der Behandlungen geführt – fortan würde eine Person die Hüften, die andere die Entbindungen übernehmen.

Kuipers will diese Linie fortsetzen. Zum Beispiel bei Brustkrebsbehandlungen. Diese sind mittlerweile sehr fragmentiert und werden in 88 Krankenhäusern durchgeführt. Die Variation in den Ergebnissen – dem Erfolg – ​​ist sehr groß. Die Konzentration auf mehrere Krankenhäuser soll die Qualität verbessern. Die Nachsorge erfolgt dann wohnortnah in Absprache mit Ärzten in der Nähe.

Gleiches gilt für eine ganze Reihe von Behandlungen, die heute in vielen Krankenhäusern relativ wenig durchgeführt werden. Vorrang wird der Behandlung von Krebserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und einigen Formen der Akutversorgung eingeräumt. Zu diesem Zweck wird es „Volumenstandards“ geben, die Mindestanzahl von Behandlungen, die ein Krankenhaus pro Jahr durchführen muss. Kuipers will hier vorankommen, um die Versorgungsqualität zu steigern.

Konzentration bedeutet zwar, dass manche Patienten weiter reisen müssen. Eine noch zu überwindende Hürde ist die Frage, welcher Arzt die Behandlung noch durchführen darf und welcher nicht mehr. Das kann ärgerlich sein; siehe den jüngsten Streit zwischen Krankenhäusern um die Konzentration der Kinderherzchirurgie. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Fachärzte als Selbständige einen Laden in einem Krankenhaus besitzen und nicht angestellt sind; von oben sind sie schwieriger zu steuern.

Das Gesundheitswesen wird digitaler

Kuipers erwartet viel von der Digitalisierung. „Eine angemessene Versorgung erfolgt nach Möglichkeit digital und bei Bedarf physisch.“ In der psychiatrischen Versorgung beispielsweise müssen Behandlungen und die Betreuung von Patienten häufiger digitalisiert werden. Und für hilfsbedürftige ältere Menschen zu Hause gilt: „Möglichst selbstständig, möglichst zu Hause und möglichst digital.“ Dies sollte die Explosion der Ausgaben für die Pflege älterer Menschen begrenzen.

Auch müssen Leistungserbringer einfacher Patientendaten austauschen können. Es gab mal einen Gesetzentwurf zu einer elektronischen Patientenakte, der kam aber 2011 in den Senat. Seitdem arbeitet das Ministerium daran, den digitalen Austausch zu ermöglichen. Ausschlaggebend dafür ist der Vorschlag für das Gesetz über den elektronischen Datenaustausch im Gesundheitswesen, das Wegiz, über das der Senat in Kürze entscheiden wird. Bürgerinnen und Bürger können der Weitergabe von Daten bereits zustimmen, die Wegiz bietet die Rechtsgrundlage für den Austausch, aber insbesondere für die im Gesundheitswesen verwendete „Sprache und Technologie“, damit eine Patientenakte überall gleich behandelt und verstanden wird.

Nur Betreuung durch den Versicherer

Wählt der Bürger einen Leistungserbringer, mit dem sein Versicherer keine Vereinbarung getroffen hat, werden nicht alle Kosten erstattet. Kuipers wird in diesem Frühjahr einen Plan dazu vorlegen. Das ist explosives Zeug. Das Krankenversicherungsgesetz sieht vor, dass die Erstattung nicht so niedrig sein darf, dass sie den Versicherten daran hindert, einen Leistungserbringer zu wählen, der keinen Vertrag mit seinem Versicherer hat. Aus der Rechtsprechung folgt, dass die Erstattung etwa drei Viertel der Rechnung betragen muss, den Rest muss der Patient selbst bezahlen. Die Frage ist, wie machbar das ist: In Teilen des Hauses gibt es erheblichen politischen Widerstand. Gegner befürchten, dass die freie Arztwahl auf dem Spiel steht. Vor neun Jahren fiel ein ähnlicher Gesetzentwurf von Schippers mit viel Aufruhr im Senat.



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