Ordner, Verschrottung ter öffnet sich für diejenigen, die die Raten 2020 und 2021 nicht bezahlt haben

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In der Nacht von Montag auf Dienstag, den 15. März, kam von der Haushaltskommission grünes Licht für den Erlass des Stützungserlasses, mit dem die Regierung den ausgelaufenen Finanzfrieden eine neue Chance gibt. Nach der ersten Mini-Wiedereröffnung, die im Unterstützungsdekret bis (Gesetzesdekret Nr. 146/2021) vorgesehen war, das die Frist für die Zahlung der abgelaufenen Raten des Steuerfriedens auf den 31. Dezember festlegte, stellt das vom Senat genehmigte neue Korrektiv die 512.000 Steuerzahler die das Konto mit den Raten der Abwrackprämie und des Restbetrags und Auszugs nicht bezahlt haben.

Der neue Kalender

Gemäß dem neuen Artikel 10bis des mit der genehmigten Änderung eingefügten Unterstützungsvertrags wird der Fristenkalender neu geschrieben, innerhalb dessen die Zahlung der Abwrackraten und des Restbetrags erfolgen kann, ohne die Vorteile der erleichterten Definition zu verlieren in den Jahren 2020 und 2021 auslaufen. Nicht nur das. Im Hinblick auf die neuen Termine verschieben sich auch die Fristen für die Zahlung der fälligen Raten im Jahr 2022. Hier die neuen Fristen für den Wiedereintritt in den Finanzfrieden: * bis zum 30. April 2022 die im Jahr 2020 fälligen Raten; * bis 31. Juli 2022 die im Jahr 2021 fälligen Raten; * bis 30. November 2022 die im Jahr 2022 fälligen Raten.

Miniverzögerung erlaubt

Die Ausnahme von geringfügigen Verspätungen gilt auch für die neuen Fristen zur Verschrottung sowie für die Saldo- und Abschreibung. Tatsächlich sieht die eingeführte Regel vor, dass verspätete Zahlungen, die innerhalb von fünf Tagen nach Ablauf der Frist geleistet werden, im Sinne der erleichterten Definition als gültig angesehen werden.

Stoppen Sie zu Exekutivmaßnahmen

Mit der Novelle, die ab dem 29. März in Kraft tritt, werden in diesen drei Monaten, in denen die aus dem Steuerfrieden gefallenen Steuerpflichtigen zur Kasse gebeten wurden, etwaige Exekutivverfahren nach dem Wegfall der Abwrackprämie und des Restbetrags eingeleitet erloschen sind, ihre Schulden zuzüglich Zinsen und Strafen. Gleichzeitig legt das Korrektiv fest, dass die Beträge im Zusammenhang mit den gemäß den vorgenannten Erleichterungsbestimmungen bestimmbaren Schulden, die möglicherweise aus irgendeinem Grund vor dem gleichen Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Maßnahme bereits gezahlt wurden, endgültig erworben bleiben und nicht wiederholbar sind. wie erwähnt am 29. März.



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