Ordner, Verlängerung zur Verschrottung: Anträge bis 30. Juni

Ordner Verlaengerung zur Verschrottung Antraege bis 30 Juni


Die Verlängerung der Quartiersverschrottung steht bevor. Es bleibt mehr Zeit, Anträge zu stellen und damit die erste Rate zu zahlen. Tatsächlich prüft die Regierung ein Gesetz, mit dem die derzeit auslaufenden Fristen verlängert werden sollen. Insbesondere soll die Frist für die Einreichung von Amnestieanträgen gegenüber der aktuellen Frist vom 30. April (die jedoch aufgrund des Ferienspiels auf den 2. Juni verschoben wird) auf den 30. Juni verschoben werden, was die Begleichung der Schulden ermöglicht für die vom 1. Januar 2000 bis zum 30. Juni 2022 der Sammlung anvertrauten Ladungen mit Abzug von Strafgebühren, Zinsen und sogar der Prämie. Dies wurde vom Wirtschaftsministerium mit einer Notiz angekündigt, die die Änderung ankündigt, die dazu bestimmt ist, als Änderung des Gesetzesdekrets, das jetzt in die Kammer umgewandelt wird, einzutreten.

Steuern, das vorab ausgefüllte Online-Formular beginnt am 2. Mai

Wie sich der Kalender ändert

Zwei Monate mehr Zeit für die Antragstellung also. Ab dieser Ausgabe der Regularisierung der Mappen zu unbezahlten Steuern und Bußgeldern ist der Antrag nur noch elektronisch und wird in einem freien Bereich oder in einem reservierten Bereich (mit Zugang über Spid, Cie oder Cns und über Entratel für autorisierte Vermittler) gestellt die Website Revenue Collection Agency (Ader).

Die Antworten rutschen bis September

Mit dieser Verschiebung auf den 30. Juni verschiebt sich auch die Frist, innerhalb derer der Inkassobevollmächtigte den Steuerpflichtigen dann mitteilen muss, welcher Betrag tatsächlich fällig ist und wie der Zahlungsplan anhand der vom Steuerpflichtigen gewählten Ratenzahl aufgebaut ist. Auf diese Weise verschiebt sich die Frist für den Eingang der Mitteilung auf den 30. September.

Die erste oder einzige Rate bis zum 31. Oktober

Durch den Dominoeffekt der Verschiebungen verschiebt sich auch die Frist für die Zahlung der ersten bzw. einzigen Rate. Die Frist wird nicht mehr der 31. Juli, sondern der 31. Oktober sein, also nach dem Sommer. Sowohl die auf den 30. November festgelegte Frist für die zweite Rate als auch die nachfolgenden Raten bleiben unverändert, die auf insgesamt maximal 18 Raten verlängert werden können (wobei die letzte am 30. November 2027 fällig ist).



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