Opfer von Brüsseler Anschlägen als Schöffenkandidaten für Terrorprozess einberufen: „Es ist ein bedauerlicher Fehler“

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Mehrere Opfer der Anschläge in Brüssel und Zaventem erhielten versehentlich ein Einberufungsschreiben als Kandidaten für Geschworene für den Terrorprozess, der am 5. Dezember in Brüssel beginnen wird. Luc Hennart, Sprecher des Brüsseler Schwurgerichts, bestätigt dies.

Laut Hennart ging einer der vielen von der Justiz hinzugezogenen Gerichtsvollzieher schief. Sie müssen nicht nur tausend Schöffenkandidaten vorladen, sondern auch die rund tausend Zivilparteien. Die erste Seite der Unterlagen für die Geschworenen endete versehentlich mit mehreren Opfern. „Soweit ich weiß, hält es sich beim derzeitigen Stand der Dinge in Grenzen. Fünf Personen haben sich an die Registrierungsstelle gewandt“, bestätigt Hennart.

„Sie sind beruhigt. Eine Zivilpartei kann unmöglich Jurymitglied werden.“ Es sei ein bedauerlicher Fehler, sagte der Sprecher.

Zusammensetzung der Jury

Eigentlich beginnt der Terrorprozess am 5. Dezember, die Geschworenen werden aber erst am 30. November zusammengesetzt. 12 tatsächliche Geschworene und 24 Stellvertreter müssen dann per Los ausgewählt werden, von denen erwartet wird, dass sie alle an der vollständigen Verhandlung teilnehmen. Insgesamt wurden 1.000 Kandidaten für Juroren einberufen, von denen etwa 300 bereits entlassen wurden.

Rund 700 Jurorenkandidaten müssen sich demnach am kommenden Mittwoch präsentieren. Tun sie das nicht, riskieren sie Bußgelder von 400 bis 1.000 Euro, multipliziert mit sogenannten Zuschlägen, was derzeit dem Faktor 8 entspricht.

Am Mittwoch ab 9.00 Uhr werden die Namen aller anwärter Jurymitglieder aufgerufen, die in den verschiedenen Räumen Platz nehmen werden. Anwärter Jurymitglieder haben dann die Möglichkeit, bei der Vorsitzenden eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Ihre Namen werden dann in einer Urne beigesetzt und ausgelost.

Nach der Auslosung haben sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft noch das Recht, achtzehn per Los ermittelte Geschworene oder stellvertretende Geschworene herauszufordern. Einen Grund dafür müssen sie nicht nennen. Werden schließlich mehr als acht Geschworene gleichen Geschlechts ausgelost, kann die Vorsitzende auch Schöffen ablehnen.



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