Es gibt einen Druck gegen all jene Praktiken, die den Wettbewerb schädigen und die allzu oft unauffindbar bleiben. Die Strategie besteht darin, diejenigen, die sich dieser Situationen bewusst sind und über Beweise verfügen, in die Lage zu versetzen, sie über ein System zu melden, das Anonymität garantiert. Diejenigen, die in Unternehmen arbeiten oder Beziehungen zu ihnen unterhalten, können nämlich nützliche Informationen für die Aufdeckung von Kartellen oder anderen Verstößen gegen die Regeln zum Schutz des Wettbewerbs liefern. Diese Informationen können der Behörde bei ihren Ermittlungen erheblich helfen und zum Streben nach wettbewerbsfähigen Marktbedingungen zum Nutzen von Unternehmen, Verbrauchern und der gesamten Gemeinschaft beitragen.
Die Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde hat in Anlehnung an die Best Practices der Europäischen Kommission und zahlreicher nationaler Wettbewerbsbehörden eine eigene Whistleblowing-Plattform eingeführt, auf die zugegriffen werden kann Grundstück des Kartellrechts.
Die Meldung
Über dieses System kann eine Person wettbewerbswidriges Verhalten melden, das ihr während ihrer Arbeit aufgefallen ist. Er kann somit unlauteres Verhalten des Unternehmens melden, das seiner Ansicht nach wettbewerbsbeschränkende Absprachen oder den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellen könnte. «Auch wenn Sie uns Ihren Namen nicht nennen – erklärt die Agcm – laden wir Sie ein, ein anonymes Postfach (Posteingang) zu öffnen, da wir Sie sonst nicht kontaktieren können und es schwierig sein wird, Ihrer Meldung nachzugehen. Alle Meldungen sind streng vertraulich.”
Was kann angegeben werden
Interne Informationen über mögliches wettbewerbswidriges Verhalten des Unternehmens, für das die Person derzeit tätig ist, oder eines Unternehmens, für das sie früher tätig war oder mit dem sie während ihrer Tätigkeit in Kontakt gekommen ist. Die Informationen können Tatsachen über vergangenes, laufendes oder geplantes wettbewerbswidriges Verhalten enthalten, einschließlich der Umstände, beteiligten Unternehmen und Personen, die nicht öffentlich bekannt sind, aber der meldenden Person bekannt sind. Die Informationen können Kontakte und Austausch zwischen Wettbewerbern in Bezug auf Preise, Marktaufteilung, Zuordnung von Kunden, Beschränkung oder Kontrolle der Produktion, Märkte oder technische Entwicklung, Manipulation von Angeboten, Ausschluss von Produkten vom Markt oder unlauteren Ausschluss von Wettbewerbern umfassen. Sie können auch Insider-Informationen über wettbewerbswidriges Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen enthalten, wie zum Beispiel: der Ausschluss von Wettbewerbern vom Zugang zu Märkten, die Auferlegung unfairer Preise oder anderer unlauterer Geschäftsbedingungen.
Schritte, um anonym zu bleiben
Die anonyme Nachricht wird in verschlüsselter Form von einem zwischengeschalteten Unternehmen empfangen, das auf den Schutz der Anonymität von Hinweisgebern spezialisiert ist. Die Agcm erklärt, dass einige Vorsichtsmaßnahmen helfen könnten, um die Anonymität zu gewährleisten. B. möglichst nicht von einem vom Arbeitgeber gestellten PC aus zu melden. Außerdem ist es besser, keinen PC zu verwenden, der mit dem Firmennetzwerk/Intranet verbunden ist. Das Kartellamt empfiehlt außerdem, direkt auf das Hinweisgebersystem zuzugreifen, indem die URL-Adresse in einen Internetbrowser kopiert oder eingegeben wird, anstatt auf einen Link zu klicken. Und natürlich müssen Sie Ihre persönlichen Daten nicht preisgeben.