Aufgrund der historisch hohen Preise für Erdgas und Strom prüft die Regierung, inwieweit sie überschüssige Gewinne oder außergewöhnliche Gewinne an die Verbraucher zurückgeben kann. In diesem Fall werden zunächst die Betreiber von Gaskraftwerken und Kernkraftwerken geprüft. Nach Angaben der Bundesenergieregulierungsbehörde Creg kommen auch andere Marktteilnehmer in Frage: zum Beispiel das Wasserkraftwerk Coo und die Offshore-Windparks.
Konkret betrifft dies die fünf jüngsten Windparks, die vor der belgischen Küste gebaut wurden. Sie genießen variable Unterstützung. Die Beihilfe wird ausgezahlt, wenn der Strompreis am Markt unter den Gestehungskosten des Parks liegt. Dadurch können die Parks eine gewisse Rendite erzielen. Sind die Strompreise am Markt jedoch – wie heute – sehr hoch, wird der Gewinn deutlich höher ausfallen als die vereinbarte Rendite. In diesem Fall müssten diese Parks an die Regierung zahlen.
Diese Rückzahlung ist laut Creg jedoch nicht im bestehenden königlichen Erlass enthalten. „Wir diskutieren dies mit den Parks, aber der königliche Erlass muss geändert werden. Das würde in den kommenden Monaten passieren“, sagte Creg-Direktor Laurent Jacquet.