Österreich schafft inmitten einer sommerlichen Corona-Fallwelle die Quarantänepflicht für mit dem Virus Infizierte ab. „Statt Quarantänepflicht verhängen wir nun Zugangsbeschränkungen“, sagte Bundesgesundheitsminister Johannes Rauch.
Die Lockerung komme angesichts der psychischen und sozialen Folgen der Corona-Krise, heißt es. Angst und Depression haben weltweit zugenommen.
Die Lockerung tritt am 1. August in Kraft. Auch Corona-Infizierte dürfen wieder raus, allerdings mit FFP2-Maske. „Wer krank ist, bleibt zu Hause“, betont Minister Rauch. „Wir treten einfach gut vorbereitet in eine neue Phase der Pandemie-Reaktion ein.“
Meldepflicht
Wir können die Pandemie nicht testen, impfen und die Pandemie isolieren. Zudem wird es eine Meldepflicht geben, um den Überblick über die Entwicklung der Corona-Pandemie zu behalten.
Die Sieben-Tages-Inzidenz liegt in Österreich bei etwa 900 Fällen pro 100.000 Einwohner. Im Vergleich zum vergangenen Sommer werden deutlich mehr Covid-19-Patienten in österreichischen Krankenhäusern versorgt.
Zum Vergleich: Unsere Inzidenz liegt derzeit bei 688 Fällen pro 100.000 Einwohner in zwei Wochen.
Frankreich
Der französische Senat hat einem Gesetzentwurf zugestimmt, der den Corona-Pass und andere Corona-Maßnahmen ab dem 1. August beendet. Ein Corona-Test zur Einreise nach Frankreich ist unter Umständen weiterhin möglich.
Wenn die französische Regierung den Corona-Pass oder andere Maßnahmen wieder einführen will, braucht sie die Zustimmung des Parlaments. In ganz genau definierten Fällen kann die Regierung denjenigen, die ins Land einreisen wollen, immer noch einen negativen Corona-Test auferlegen. Dies betrifft zum Beispiel Reisende aus Ländern, in denen eine gefährliche Variante des Virus aktiv ist.
Für Reisen nach Frankreich ist noch bis zum 1. August eine Covid-Bescheinigung erforderlich. In der Gastronomie oder bei Freizeitaktivitäten wurde der Hygienepass nicht mehr benötigt, wird aber weiterhin in Gesundheitseinrichtungen und Pflegezentren benötigt.
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