Die Fristen für die Zahlung der Abgangsentschädigung (die sogenannte „Liquidation“) können je nach den Gründen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen 105 Tagen und fast fünf Jahren liegen, jedoch bei einem Betrag von über 100.000 Euro beträgt die Wartezeit bis zum vollständigen Erhalt fast sieben Jahre. Um ein Gesamtbild der Zahlungszeiten des TFS zu skizzieren, war das INPS, das in einer Notiz darauf hinwies, dass die Maßnahme, die es Ihnen ermöglicht, einen Vorschuss von bis zu 45.000 Euro bei der Bank zu verlangen, erneuert wurde.
Wenn 105 Tage ausreichen, um den TFS zu erhalten
Die Zahlung erfolgt in kurzer Zeit (105 Tage) im Falle des Todes des Arbeitnehmers oder des Ausscheidens aufgrund einer Invalidität.
… und wenn es fast fünf Jahre dauert
Ansonsten rechnet er mit fast fünf Jahren, etwa bei Arbeitnehmern, die mit Quote 100 in den Ruhestand gegangen sind, nachdem sie gerade 62 Jahre alt geworden sind und 38 Beitragszahlungen geleistet haben. Diejenigen, die die bis Ende 2021 geltende Maßnahme in Anspruch genommen haben, müssen tatsächlich warten, bis sie zuvor die günstigste der von der Fornero-Reform vorgesehenen Voraussetzungen (67 Jahre oder 42 Jahre und 10 Beitragsmonate für Männer) erreicht haben zur Liquidation berechtigt.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Erreichen der Alters- oder Dienstgrenze
INPS erklärt, dass im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die aufgrund des Erreichens der Alters- oder Dienstgrenze eingetreten sei, „die Auszahlung frühestens 12 Monate nach Beendigung des Dienstverhältnisses erfolgen muss“. „In allen anderen Fällen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wie Kündigung und Kündigung – der Sozialversicherungsträger stellt klar – erfolgt die Auszahlung der fälligen Leistung frühestens nach 24 Monaten.“
Die Zahlungsmethode variiert je nach Betrag
Abhängig von der Ihnen zustehenden Höhe können die Zeiten für die Auszahlung der gesamten Abfindung bis zu zwei Jahre ab der ersten Auszahlung betragen. Die Dienstleistung – erklärt INPS – kann erbracht werden: als Pauschalbetrag, wenn der Gesamtbruttobetrag gleich oder weniger als 50.000 Euro beträgt; in zwei Jahresraten, wenn der Gesamtbruttobetrag mehr als 50.000 Euro und weniger als 100.000 Euro beträgt; in drei Jahresraten, wenn der Gesamtbruttobetrag 100.000 Euro oder mehr beträgt. Bei Ratenzahlung werden die zweite und dritte Rate daher jeweils nach 12 bzw. 24 Monaten ab Wirksamwerden des Anspruchs auf Zahlung der ersten Rate ausgezahlt.