Oberste Richter klopfen Gesellschaft auf die Finger: Vertrag muss per Brief enden

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Foto zur Veranschaulichung.

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Amsterdam – Ein Arbeitgeber muss einen Arbeitnehmer mindestens einen Monat im Voraus darüber informieren, dass ein befristeter Vertrag nicht verlängert wird. Und das muss laut Gesetz zwingend schriftlich erfolgen. Ein Unternehmen, das einem Mitarbeiter nur mündlich mitgeteilt hat, dass er sich eine andere Stelle suchen muss, muss ihm daher ein zusätzliches Monatsgehalt zahlen.



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