Ein Hitlergruß vor Gericht, eine Dose Leffe ad fundum beim Lügendetektortest und immer wieder wechselnde Aussagen. Der Prozess um den „Kanalmord“ im Jahr 2018 gegen Yves H. aus Buggenhout kann als nicht weniger kontrovers bezeichnet werden. Doch die Strafe von 30 Jahren Gefängnis für den Mord an Eric Van Spitael scheint falsch zu sein. „Der Charakter einer Person oder die Nazi-Sympathien einer Person sagen nichts über die Schuldfrage aus“, schreiben Forscher des Projekts Gerede Twijfel an der Vrije Universiteit Amsterdam. Wird H. freigelassen? Und wird es einen neuen Prozess geben?
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