Neue Regeln für Notare mit niedrigeren Gebühren und günstigeren Transaktionen: „Ab 1. Januar gibt es einen Rabatt für den Kauf eines Eigenheims“

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Die zum 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Reformen im Notariat sollen viele Geschäfte günstiger machen. Beispielsweise sinken die Kosten für den Kauf eines Eigenheims oder die Gründung eines Unternehmens. Dafür müssen die Notargebühren sinken, was den Notarbund beunruhigt.

Nach den Änderungen des Disziplinarverfahrens der Beschwerde (es wird einen nationalen Disziplinarrat für Notare und Gerichtsvollzieher geben, Anm. d. Red.) werden noch viele weitere Änderungen folgen. Der Bund der Notare stellt fest, dass dies „erhebliche finanzielle Auswirkungen auf die mehr als 1.000 Notariate in unserem Land haben wird“.

Beim Kauf eines Eigenheims gibt es ab dem 1. Januar einen Käuferrabatt. Dieser Rabatt gilt für alle Finanzierungen mit Hauskredit bis einschließlich 850.000 Euro. Wer ein Haus zwischen 100.000 und 350.000 Euro kauft, zahlt beim Notar durchschnittlich 1.000 Euro weniger.


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Seit der ersten Verabschiedung der Reformen durch die Regierung im April haben sich die wirtschaftlichen Bedingungen erheblich verändert.

Jan Sap, Verband der Notare

Für Wohnungen zwischen 350.000 und 850.000 Euro wird der Rabatt schrittweise weiter reduziert. Da ist zum einen die Ermäßigung der Notargebühr um durchschnittlich zehn Prozent mit der Kaufurkunde. Hinzu kommt eine Ermäßigung von zwanzig Prozent auf die Notargebühr für die Krediturkunde. Schließlich gibt es einen Festbetrag für die Aktenkosten, die der Notar für beide Urkunden verlangen darf: 750 Euro für die erste und 550 Euro für die zweite (die Hypothekenvollmacht, Hrsg.).

Die neuen Tarife gelten nicht für Unternehmen. Sie gelten nur für Ausverkauf, öffentliche Verkäufe, Känguruhäuser und Wohngemeinschaften. Es muss sich auch um das einzige Haus handeln, das Sie als Käufer besitzen, und Sie müssen selbst darin wohnen.

Feste Preise

„Die Auswirkungen dieser neuen Tarife werden für uns groß sein“, sagt Jan Sap, Generaldirektor des Bundes der Notare. „Vor allem, weil sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen seit der ersten staatlichen Genehmigung im April deutlich verändert haben. Wir werden insbesondere die Folgen für Notare beobachten, die gerade erst ihre Tätigkeit aufnehmen.“

Für einige notarielle Urkunden wird ab dem 1. Januar eine feste Gebühr erhoben 195 Euro. Konkret betrifft dies Urkunden wie die Vorsorgevollmacht, den Erbvertrag und die Annahme einer Erbschaft im Rahmen des Inventarprivilegs.

Es wird einen Erbvertrag geben 125 Euro bei jedem Grundstück im Nachlass. Mit einer Vollmacht kommt 100 Euro wenn es zwei Schulleiter gibt. Bei Globalerbverträgen – Vereinbarungen zwischen Eltern und allen ihren Erben in gerader Linie – wird die Gebühr in Abhängigkeit vom zu teilenden Vermögen berechnet. Die gleiche Regelung gilt für die Vergleichsurkunden bei Scheidung, einvernehmlicher Trennung oder Trennung ohne Auflösung des Ehebandes.

Die Kosten für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sinken von 1.500 Euro auf 1.000 Euro. Darin enthalten sind Veröffentlichungskosten, Steuern, eine Pauschalgebühr von 200 Euro und eine Urkundenkostenpauschale von 275 Euro. Etwa die Hälfte dessen, was der Unternehmer an den Notar zahlt, landet also beim Staat.

Der Beruf wird zugänglicher

Schließlich soll der Notarberuf durch eine Reihe von Maßnahmen zugänglicher gemacht werden. So wird beispielsweise die Prüfung angepasst, die unternehmerischen Risiken sinken und es können jährlich mehr Notare bestellt werden. Die letzte große Berufsreform liegt zwanzig Jahre zurück.

Katrin Roggemann, Vorsitzende des Bundes der Notare, sagt, die Änderungen seien „ein großer Kraftakt, der mit der nötigen Besorgnis einhergeht. Dennoch wollen wir der Öffentlichkeit als Trusted Advisor par excellence nah bleiben.“

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