Der Erlass Aid ter führt eine Neuauflage des Bonus ein, der bereits im ersten Erlass zur Beihilfe für Arbeitnehmer und Rentner vorgesehen ist. Der Unterschied liegt in der Größe des Schecks: Er wird nicht mehr als 200 Euro betragen, wie der ab Juli ausgezahlte – aber 150 Euro – und gemäß Gesetzesdekret 144/2022 ab November bei den Begünstigten eingehen.
Das Publikum schrumpft von über 31 auf 21,8 Millionen Italiener, weil die Einkommensschwelle für den Zugang gesenkt wurde: Abgesehen von denen, die die 150 Euro ohne Einkommensfilter bekommen (etwa Arbeitslose und Bezieher von Staatsbürgerschaftseinkommen) wird dieser Bonus nur einmal gewährt von Personen mit einem Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro erhoben werden. Die Gesamtausgaben reduzieren sich damit von den 6,9 Milliarden der Erste-Hilfe-Verordnung auf 3,27 Milliarden für die 150 Euro.
Die größte Zahl der Empfänger der 150 Euro (8,3 Millionen) sind Rentner. Sie müssen in Italien ansässig sein, eine oder mehrere Rentenbehandlungen (einschließlich Rente oder Sozialversicherung, Invalidität, Begleitbeihilfe mit Wirkung vom 1. Oktober) haben und eine persönliche Einkommenssteuer für 2021 innerhalb von 20.000 Euro haben. Nicht in die Berechnung einbezogen sind die Abfertigung, die Einkünfte aus dem Wohnhaus und der gesondert zu versteuernde Rückstand. Sofern nicht durch das Umwandlungsgesetz geändert, das vom neuen Parlament gebilligt werden muss, wird der Bonus von 150 Euro automatisch mit der Novemberrente von der Sozialversicherungsanstalt (INPS oder andere) gezahlt.
Die automatische Zuweisung – mit dem November-Gehaltsscheck – ist auch für 6,7 Millionen öffentlich und privat Beschäftigte mit einem steuerpflichtigen Monatslohn im selben Monat von bis zu 1.538 Euro vorgesehen. Begünstigte dürfen keine Rentner oder Inhaber von Staatsbürgerschaftseinkommen sein. Der Arbeitgeber zahlt den Bonus, der dann den Aufwand mit den an INPS geschuldeten Beiträgen kompensiert.
Die 150 Euro sollten im November direkt auf dem Girokonto vom INPS an Hausangestellte, die bereits von den 200 Euro profitiert haben, ohne neue Anträge kommen. Diese Arbeitnehmer müssen ab dem 24. September 2022 eine aktive Beziehung haben. Der Antrag auf 200 Euro, offen für Bedienstete mit Einkommensteuer 2021 bis zu 35.000 Euro und einer aktiven Beziehung ab dem 18. Mai, ist weiterhin über die INPS-Website möglich, bis Freitag, 30. September. Eine einzige Frage berechtigt Sie daher zu einem Bonus von 350 €.