Neubewertung der Renten ab 1. Januar: Hier kommen die Erhöhungen

Neubewertung der Renten ab 1 Januar Hier kommen die Erhoehungen


Eine Rekordaufwertung der Renten. Fast. Es ist derjenige, der ab dem 1. Januar 2023 aufgrund des vom Wirtschaftsminister Giancarlo Giorgetti unterzeichneten Ministerialerlasses entlassen wird, mit dem die Schecks an den Inflationstrend von 2022 indexiert werden.Die Anpassung wird 7,3% betragen, aber Nur die Inhaber von Behandlungen bis zum 4-fachen des Mindest-INPS, der 525,38 Euro pro Monat beträgt, werden es in voller Form nutzen. Die Steigerungen reichen von etwa 38 Euro pro Monat für die Mindestrente bis zu 52 Euro netto für jene von Tausend Euro. Und noch einmal: Die Behandlungen über 2.000 € brutto werden um 100 € und die Schecks über 4.000 € netto um 150 € brutto erhöht.

Die Maxi-Aufwertung

Nach einigen Jahrzehnten, ab Anfang 2023, wird eine maximale Aufwertung der Renten von 7,3 % ausgelöst, die vorläufig auf der Grundlage der prozentualen Veränderung berechnet wird, die in den von Istat am 3. November 2022 bereitgestellten Verbraucherpreisindizes eingetreten ist Prognose für November und Dezember könnte unter dem tatsächlichen Jahresendwert liegen. Die Neubewertung könnte daher weiter steigen. Auch in diesem Fall käme den Rentnern im nächsten Jahr eine Anpassung bevor, wie es in diesem Jahr bereits geschehen ist.

Das Indizierungsschema

Auch im Jahr 2023 wird das System zur Indexierung der Renten dasjenige sein, das in diesem Jahr angenommen wird. Die Anpassung ist vollständig (100 %) für Schecks, die das 4-fache des Mindest-INPS erreichen, der auf 525,38 Euro festgelegt ist; sie sinkt auf 90 % für Behandlungen zwischen dem 4- und 5-Fachen des Minimums und auf 75 % für Renten über dem Schwellenwert des 5-Fachen des Minimums. Die Neubewertung wird auf die Bruttobeträge der Schecks angewendet, also einschließlich der Anfang November dieses Jahres gezahlten 2022-Anpassung von 0,2 %.

Steigt von 38 auf 150 Euro pro Monat

In Anbetracht des geltenden Indexierungsschemas profitieren Schecks mit dem Mindest-INPS (525 Euro) von einer monatlichen Erhöhung von 38 Euro netto. Diese steigen auf 52 Euro für Behandlungen ab 1000 Euro brutto im Monat. Offensichtlich wird die Aufwertung für Renten von 1.500 Euro brutto noch stärker ausfallen, die 110 Euro brutto (75 Euro netto) betragen sollten, und für solche von 2.000 Euro (Anpassung von 146 Euro brutto auf 100 Euro netto). Weiter oben sollte eine Behandlung von 2.500 Euro brutto jeden Monat mit weiteren 180 Euro brutto verstärkt werden, was zu 111 netto wird, während eine 4.000 Euro Rente um über 260 Euro brutto aufgewertet werden sollte, was 150 Euro netto pro Monat wären.



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