Die erste Post-RDC-Maßnahme startet am 1. September. Ab nächsten Freitag werden sie das Debüt geben Unterstützung bei Ausbildung und Beruf (Sfl), für das mit der Einreichung der Bewerbung begonnen werden kann, und das Informationssystem für soziale und berufliche Integration (Siisl), die Plattform zur Abstimmung von Nachfrage und Angebot an Ausbildung und Arbeit. Am Vorabend ihres Debüts wird die Plattform heute im Inps-Hauptquartier gemeinsam mit der Ministerin für Arbeit und Sozialpolitik, Marina Calderone, vorgestellt. Die Unterstützung richtet sich an diejenigen, die das Staatsbürgerschaftseinkommen verlassen. Seit Ende Juli sind vom INPS rund 188.000 Stoppmitteilungen an Haushalte eingetroffen, die im Jahr 2023 die Grenze von sieben Monatsgehältern erreicht haben, zu denen keine minderjährigen, behinderten oder über 60-jährigen Mitglieder gehören und die nicht versorgt wurden durch Sozialdienste. Bis zum Jahresende werden insgesamt 229.000 Familien beteiligt sein.
So werden Sfl und die Plattform funktionieren, bis die Inklusionsprüfung (Adi) am 1. Januar 2024 (beabsichtigt) für Kerne beginnt, in denen mindestens ein Minderjähriger oder eine behinderte Person oder ein über 60-Jähriger oder eine Komponente enthalten ist in Pflegeprogrammen und Unterstützung durch lokale Gesundheits- und Sozialdienste.
Unterstützung bei Ausbildung und Beruf
Die Ausbildungs- und Berufsförderung entstand als Maßnahme der Aktivierung zur Arbeit durch die Teilnahme an Ausbildungsprojekten, beruflicher Qualifizierung und Umschulung, Orientierung, Arbeitsbegleitung, allgemeinem Zivildienst und gemeinnützigen Projekten.
Fragen an INPS
Ab dem 1. September können Anträge auf Ausbildungs- und Arbeitsförderung direkt auf der INPS-Website oder über Patenschaften eingereicht werden. Ab dem 1. Januar auch im Café. Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Menschen und soll ihnen den Einstieg in die Arbeitswelt erleichtern. Bewerben können sich Mitglieder im Alter zwischen 18 und 59 Jahren aus Haushalten mit einem ISEE von maximal 6.000 Euro.
Die Platform
Diejenigen, die sich bewerben, müssen sich daher beim Informationssystem für soziale und berufliche Integration registrieren, das beim Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik eingerichtet und von INPS geschaffen wurde, der Plattform, die auf Interoperabilität und Querverweise von Daten und damit von Schulungen und Schulungen abzielt Bewerbungen und Stellenangebote: Hier werden Arbeitsvermittlungszentren, Arbeitsagenturen, akkreditierte Stellen, Ausbildungsstellen, gemeinsame interberufliche Ausbildungsfonds, Kommunen und allgemeine öffentliche Dienststellen zusammengebracht. Die Plattform übernimmt dann auch die Aufnahmeprüfung. Und es wird nicht nur für diejenigen gedacht sein, die aus dem Einkommenssystem ausscheiden, sondern kurzfristig auch für diejenigen, die zum ersten Mal in die Arbeitswelt eintreten, und für diejenigen, die sich wieder integrieren möchten.