Nach einem Patzer bei Lassoueds Auslieferungsantrag hat die Brüsseler Staatsanwaltschaft erste Schritte eingeleitet

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Die Brüsseler Staatsanwaltschaft hat bereits erste Maßnahmen ergriffen, nachdem bekannt wurde, dass der Auslieferungsantrag für Abdesalem Lassoued, den Täter des Terroranschlags vom 16. Oktober, seit einem Jahr auf Eis gelegt wurde. So wurde beispielsweise bereits an einer Überarbeitung der Arbeitsabläufe gearbeitet und eine vordisziplinäre Untersuchung eingeleitet. Dies teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwochabend mit. Am Donnerstag findet eine Pressekonferenz mit dem Justizminister und Generalstaatsanwalt Delmulle statt.

„Wie bereits in einer früheren Pressekonferenz erwähnt, halten wir es für äußerst wichtig, dafür zu sorgen, dass so etwas in Zukunft nicht noch einmal vorkommt“, teilt die Staatsanwaltschaft mit. „Die ersten Schritte sind bereits getan. Intern arbeiten wir vom ersten Tag an mit allen Beteiligten daran, die Arbeitsabläufe so zu überarbeiten, dass kurze Bearbeitungszeiten und eine systematische Kontrolle des Fallfortschritts gewährleistet sind.“

Mittlerweile sei auch intern ein vordisziplinäres Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, da Disziplinarverfahren aber vertraulich seien, könne dazu keine weitere Stellungnahme abgegeben werden, hieß es.

„Darüber hinaus fand ein erstes Treffen mit dem neuen Justizminister Paul Van Tigchelt statt, um die Umsetzung der angekündigten Unterstützungsmaßnahmen und die Perspektiven der Digitalisierung zu besprechen“, heißt es in der Staatsanwaltschaft weiter. „Wir standen bereits in Kontakt mit dem FÖD Justiz, um diese Maßnahmen so schnell wie möglich in die Praxis umzusetzen. Auch mit der Staatsanwaltschaft stehen wir in ständigem Kontakt, sowohl bei strukturellen als auch bei grundsatzpolitischen Fragen.“

Der Oberste Gerichtshof hat nun angekündigt, in dem Fall auch eine Sonderuntersuchung durchzuführen. „Wir begrüßen diese durchgeführte unabhängige Analyse und warten auf das Ergebnis und gegebenenfalls erforderliche Empfehlungen“, teilte die Staatsanwaltschaft mit und bedauerte, dass „vorzeitige Meldungen wiederholt zu sachlich falschen Meldungen geführt haben“.

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