Nach 44 Jahren Haft hat Horion Belgien verurteilt: „Er hätte auch Schadenersatz fordern können, hat es aber nicht getan“

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Der zweitdienstälteste Gefangene unseres Landes wird unmenschlich und erniedrigend behandelt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat unser Land daher nach einer Klage des Serienmörders Freddy Horion verurteilt. Er sitzt seit 44 Jahren ohne Aussicht auf Freilassung im Gefängnis. Hat der Schrecken der Familie Steyaert jetzt eine Chance auf Exkursionen oder elektronische Überwachung? Kann der Staat noch Berufung einlegen? Und kann Horion Schadensersatz verlangen? Fünf Fragen an Tom Daems, Professor für Kriminologie an der KU Leuven.



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