Mütter für Mütter haben Recht bei Kopftuchverbot: Berufungsgericht ordnet Unia zurück

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Das Berufungsgericht in Antwerpen hat das Gleichstellungszentrum Unia in seiner Klage gegen die Antwerpener gemeinnützige Organisation Moeders voor Moeders abgewiesen. Das Gericht entschied, dass die Tätigkeit des gemeinnützigen Vereins nicht in den Anwendungsbereich des Antidiskriminierungsgesetzes und des Gleichstellungserlasses falle, wodurch Unia nicht befugt sei, gegen den gemeinnützigen Verein vorzugehen.

Die gemeinnützige Organisation Moeders voor Moeders, die sich für Mütter in Not einsetzt, verteilt jede Woche Lebensmittelpakete. Die Mütter können im Aufenthaltsraum auf diese Pakete warten. Laut einer internen Vorschrift des gemeinnützigen Vereins müssen Frauen dort ihr islamisches Kopftuch ablegen. Mütter, die sich weigern, müssen in einem kleinen Wartebereich am Eingang des Gebäudes auf ihre Lebensmittelpakete warten. Diese interne Regelung wurde 1996 eingeführt, nachdem der gemeinnützige Verein festgestellt hatte, dass sich aufgrund der gestiegenen Gruppe von Müttern mit Kopftuch andere Mütter im Verein nicht mehr wohl fühlten und ausstiegen.

Unia empfand diese interne Regelung als diskriminierend, da diese Mütter keinen Zugang zu der vollen Betreuung haben, die im und um den Tagesraum angeboten wird. Es ging vor das Zivilgericht, das im vergangenen Jahr zugunsten des Zentrums für Chancengleichheit entschied. Moeders voor Moeders musste seine Vorschriften anpassen und Müttern mit Kopftuch sofortigen Zugang zu umfassender Unterstützung gewähren. Kommt die gemeinnützige Organisation dem nicht nach, muss sie eine Strafe von 500 Euro pro festgestelltem Verstoß zahlen.

Bestimmte Gruppe

Moeders voor Moeders ging ans Berufungsgericht, wo sich die Diskussion hauptsächlich um die Frage drehte, ob Unia gegen die gemeinnützige Organisation hätte vorgehen sollen. Das Gleichstellungszentrum musste nachweisen, dass die Aktivitäten von Moeders voor Moeders und das Gebäude, in dem sie stattfinden, der (großen) Öffentlichkeit zugänglich sind, wie es das Antidiskriminierungsgesetz und der Gleichstellungserlass vorschreiben. Da sich der gemeinnützige Verein jedoch auf eine bestimmte Gruppe konzentriert, nämlich bedürftige Mütter, die von bestimmten Einrichtungen vermittelt wurden, urteilte das Gericht, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt seien.

„Die von Moeders voor Moeders durchgeführten sozialen Aktivitäten fallen daher nicht in den Anwendungsbereich des Antidiskriminierungsgesetzes und des Dekrets zur Chancengleichheit, so dass Unia nicht berechtigt war, auf der Grundlage von rechtliche Schritte gegen die gemeinnützige Organisation einzuleiten die oben genannten gesetzlichen Bestimmungen/Erlasse“, hieß es in der Erklärung.

Statuten geändert

Moeders voor Moeders hat seitdem seine Satzung geändert und ist zu einer Mitgliederorganisation geworden, die immer noch die gleichen Regeln anwendet. Wer Hilfe will, wird Mitglied und unterschreibt die Wertecharta, die das Neutralitätsprinzip beinhaltet: Religiöse und politische Zeichen sind verboten.

Vzw Moeders voor Moeders wehrt sich gegen Verurteilung wegen Diskriminierung: „Ich wünsche der Unia nicht das Geld, das wir den Armen spenden“



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