MR will Einigung über Mindestrente aufbrechen

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Das Bundeskernkabinett wird am Freitag Gespräche aufnehmen, um die Rentenreform vom vergangenen Sommer zu überarbeiten. Die zuständige Ministerin Karine Lalieux (PS) legte diese Woche ihre Vorschläge vor. Sie ist bereits bereit, eine Arbeitsbedingung für den Zugang zum Vorruhestand zu akzeptieren, wenn auch unter Bedingungen. Auch an der Angleichung der Beamtenpensionen will sie tüfteln – damit sie mit dem Wohlstand steigen. In der Kammer sagte Lalieux am Mittwoch, dass ihre Vorschläge einen Gewinn von bis zu 0,4 Prozent des BIP bringen könnten.

Die französischsprachigen Liberalen legen nun eine eigene Vorschlagsliste vor, die 2070 bis zu 1,2 Prozent des BIP einbringen soll. Konkret will die MR die Vereinbarung vom vergangenen Sommer aufbrechen. Die Anhebung der Mindestrente werde beibehalten, weil sie zwar längst erworben sei, aber die damit verbundene mühsam erkämpfte Bedingung einer effektiven Beschäftigung nicht mehr ausreiche, heißt es. „Die Regierung hat im vergangenen Sommer eine so lange Übergangsfrist vereinbart, dass sich diese Maßnahme laut Planungsamt kaum rentiert, nämlich 25 Millionen Euro im Jahr 2040. Wir plädieren dafür, die Bedingung von 20 Jahren Vollzeitbeschäftigung sofort einzuführen.“ sagt Bouchez.

Auch der Rentenbonus, der laut Planungsamt Geld kostet, muss in ähnlicher Weise verschärft werden. „Wer zwischen 18 und 60 Jahren arbeitslos war und dann zwei Jahre gearbeitet hat, kann nach der Sommerreform den Bonus nicht bekommen. Und wer erst mit 23 seinen Abschluss gemacht hat und keinen Anspruch auf Vorruhestand hat, kann das nicht. Das wollen wir auch.“ den Bonus für diejenigen öffnen, die über das gesetzliche Rentenalter hinaus weiterarbeiten, und die Bedingung hinzufügen, dass man tatsächlich 7.000 Tage – die Hälfte einer vollen Karriere – gearbeitet haben muss, um den Bonus zu erhalten“, sagt Bouchez.

Jedenfalls will die MR den Vorruhestand erst nach 30 Jahren effektiver Arbeit von mindestens 208 Arbeitstagen eröffnen. Die Partei besteht auch darauf, dass die Europäische Kommission nicht nur auf finanzielle Nachhaltigkeit bestanden hat, sondern auch auf die Harmonisierung der verschiedenen Systeme. Die MR darf die Zusatzrente nicht zusätzlich besteuern, auch nicht die allerhöchsten Einlagen von Geschäftsführern.



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