Mourinho wurde disqualifiziert "ernsthaft schädliche Aussagen über Chiffi und Aia"

Mourinho wurde disqualifiziert quoternsthaft schaedliche Aussagen ueber Chiffi und Aiaquot

Das Bundesgericht hat die Gründe für die zehntägige Pause des Roma-Trainers sowie die gegen den Trainer und den Giallorossi-Klub verhängten Geldstrafen bekannt gegeben

Äußerst schädliche Aussagen, für Chiffi und für Den Haag. Im Zusammenhang mit der Affäre zwischen Roma und José Mourinho wegen der respektlosen Äußerungen des portugiesischen Trainers gegenüber dem Pfeifer aus Padua nach Monza-Roma hat die Disziplinarabteilung des Bundesgerichtshofs die Gründe offengelegt, die zur Verhängung einer Strafe von zehn Tagen geführt haben Disqualifikation und eine Geldstrafe von 50.000 Euro für Special One und eine weitere Geldstrafe in gleicher Höhe gegen Roma: „Der Sachverhalt ist in der Tat klar und der Tenor der Aussagen von Herrn Mourinho nach dem Spiel Monza-Roma steht außer Frage.“ Serie-A-Meisterschaft, ausgetragen am 05.03.2023, über die es zahlreiche dokumentarische Beweise gibt und die von der Bundesanwaltschaft hier getreulich berichtet wurden.“ In der von der FIGC veröffentlichten Mitteilung des TFN heißt es weiter: „Die Äußerungen von Herrn Mourinho gegenüber Fernsehen und Presse gehen zweifellos über die Grenzen einer zulässigen Kritik an der Arbeit von Schiedsrichter Chiffi hinaus und stellen einen offenen Verstoß gegen Art. 23 Abs. 1 CGS dar.“ , wonach es „Personen des föderalen Systems verboten ist, öffentlich Urteile oder Beobachtungen zu äußern, die dem Ruf von Personen, Unternehmen oder Einrichtungen schaden, die im Bereich von CONI, FIGC, UEFA oder der FIFA tätig sind“.

10 Tage bis mou

In der Mitteilung geht es weiter um die Begründetheit der Gründe, die die Bundesbehörde dazu veranlasst haben, Mourinho zu disqualifizieren: „Herr Mourinho hat mit den zur Verweisung stehenden Aussagen – die eindeutig öffentlich waren, da sie in journalistischen Interviews gemacht wurden und allen bekannt waren – zweifellos ernsthafte Verletzungen erlitten, nicht.“ Nicht nur das Ansehen und der Ruf des Rennleiters Chiffi, sondern auch die Bundesorganisation als Ganzes zweifeln an den Mechanismen zur Ernennung von Schiedsrichtern. Im vorliegenden Fall handelt es sich also um einen umstrittenen Verstoß vollumfänglich von Art. 23 CGS erfüllt. Auch die Geldstrafe von 50.000 Euro gegen Roma wurde bestätigt.



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