Morgen streiken Ryanair und Vueling, hier sind die möglichen Unannehmlichkeiten und wann Sie eine Rückerstattung beantragen können

Morgen streiken Ryanair und Vueling hier sind die moeglichen Unannehmlichkeiten


Die Gewerkschaften bestätigten für Samstag, den 1. Oktober die 24-Stunden-Streiks der Piloten und Flugbegleiter der Unternehmen Ryanair, Volotea und Easyjet sowie den 4-Stunden-Streik von 13 bis 17 Uhr des Vueling-Personals, aus Protest von Filt-Cgil und Uiltrasporti. Die Garantiekommission intervenierte jedoch mit dem Hinweis, dass die Streiks „alle Verbindungen zum und vom Flughafen Bergamo Orio al Serio ausschließen“.

Die Forderungen der Gewerkschaften

„Die italienischen Arbeitnehmer Ryanair, Malta Air und CrewLink – erklären Filt-Cgil und Uiltrasporti – fordern weiterhin Verträge, die menschenwürdige Arbeitsbedingungen und Gehälter garantieren, die mindestens den Mindestlöhnen entsprechen, die im nationalen Luftverkehrsvertrag unseres Landes vorgesehen sind.“ Diesmal wird die Mobilisierung auch Piloten und Flugbegleiter von Vueling einbeziehen (das Unternehmen hat laut den Akronymen kürzlich ein Verfahren eingeleitet, das 17 Entlassungen unter den etwa 120 Flugbegleitern vorsieht, die bei Rome Fiumicino eingestellt wurden). „Wir brauchen einen konstruktiven und transparenten Vergleich mit den Gewerkschaften, die die Arbeitnehmer des Unternehmens wirklich vertreten, um Entlassungen zu vermeiden und dringend Themen wie die Einhaltung des Mutterschafts- und Vaterschaftsschutzgesetzes anzugehen, zum Beispiel Nachtarbeitsfreiheit für Mütter mit Kindern.“ .

Erstattungsantrag

Um eine Rückerstattung zu beantragen, müssen das Flugticket oder die Flugbuchungsbestätigung, die Bordkarte und die Quittungen über eventuell angefallene Mehrkosten aufbewahrt werden.

Worauf Sie Anspruch haben

In einem Handbuch von Assopasseggeri, der Vereinigung für den Rechtsschutz von Reisenden, erinnert er Sie daran, dass Sie das Recht haben, eine Rückerstattung für die Flugannullierung zu erhalten, wenn die Fluggesellschaft die geplante Route nicht antritt und die Annullierung des Fluges nicht unverzüglich mitteilt . Rechtzeitige Mitteilung der Flugannullierung bedeutet mindestens zwei Wochen Vorankündigung. Wenn der Flug annulliert wurde, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft in Höhe von mindestens 250 € bis maximal 600 € pro Passagier, abhängig von der Länge des annullierten Fluges, konkret: 250 € pro Passagier Passagier für Flüge bis 1.500 Kilometer, 400 € für innergemeinschaftliche Flüge über 1.500 Kilometer und für alle Strecken bis 3.500 Kilometer, 600 € für Flüge über 3.500 Kilometer.

Umleitungsflug

Im Falle einer Flugannullierung ist die Fluggesellschaft auch verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um dem Passagier einen Umleitungsflug anzubieten, der ihn an sein Ziel bringt. Wenn die Fluggesellschaft keinen Alternativflug anbietet oder nicht anbietet, um Ihr Ziel zu erreichen, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung der Kosten für das gekaufte Ticket.



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