Mobilitätsbonus, alle Fragen ok: 100% Steuergutschrift

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Jetzt, nachdem das Zeitfenster für die Präsentation geschlossen und die eingegangenen Unterlagen geprüft wurden, hat das Finanzamt festgestellt, dass die Summe der förderfähigen Ausgaben die zur Verfügung stehenden 5 Millionen nicht übersteigt. Daher beträgt die effektive Steuergutschrift für jeden Begünstigten 100 % der getätigten Ausgaben, sofern diese 750 Euro nicht übersteigen. Bei einem höheren Aufwand läge die Gutschrift bei 750 Euro.

Wenn die beantragten (und für berechtigt erklärten) Prämien die verfügbare Mitgift überschritten hätten, wäre die Höhe der Steuergutschrift, die jedem Begünstigten zuerkannt wird, um einen Prozentsatz gekürzt worden, der dem Überschuss der beantragten Summen über den zugeteilten Beträgen entspricht.

Die Frucht

Nun kommen wir zur Nutzung der anerkannten Steuergutschrift, die „nur in der Steuererklärung als Kürzung der geschuldeten Steuern möglich ist und spätestens im Steuerzeitraum 2022 verwendet werden kann“ (Artikel 4 des Ministerialerlasses vom 21 September 2021, ausgestellt vom Wirtschaftsministerium).

Die Gutschrift kann nicht mit „anderen Steuervergünstigungen für dieselben Ausgaben“ kombiniert werden (Artikel 3 des Ministerialerlasses).

Stellt die Agentur für Einnahmen fest, dass „die Leistung ganz oder teilweise nicht geschuldet ist“, erlässt sie a Wiederherstellungsgesetz. In der Praxis fordert es Sie auf, einen entsprechenden Betrag für den zu Unrecht genossenen Vorteil zu zahlen. Bei Nichtzahlung erfolgt die Zwangseinziehung (Steuerbescheid).



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