ISMO PEKKARINEN / AOP
Als ich ein Kind war, hat meine Großmutter zu Weihnachten auf Regalpapiere in Schränken umgestellt. Ich kann mir schwer vorstellen, dass ich jemals so viel Bescheidenheit erreichen würde, aber es gibt eine Papiersorte, mit der ich in den Weihnachtsferien viel Zeit verbringe: Wertpapiere, also Aktienanlagen. Es ist ratsam, dass ein Investor eine Weihnachtsreinigung seiner Investitionen durchführt, da die Reinigung eine Menge Geld an Kapitalertragssteuern sparen kann.
Warum Weihnachtsputz? Denn mit dem Jahreswechsel endet das Steuerjahr des Anlegers. In der Weihnachtspause wissen Sie bereits genau, wie das Jahr gelaufen ist, und können entsprechend kluge Entscheidungen treffen.
Zunächst ein paar Erläuterungen zu den Begriffen.
Kapitalertragssteuern werden auf Einkünfte aus Vermögen gezahlt. Das Einkommen eines Aktionärs umfasst Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien sowie Dividenden, die von Unternehmen an ihre Eigentümer auf die von ihnen erzielten Gewinne gezahlt werden.
Der Kapitalertragsteuersatz beträgt 30, wenn die zu versteuernden Kapitalerträge 30.000 Euro nicht übersteigen. Bei Kapitalerträgen über 30.000 € beträgt der Steuersatz 34. Besonders hoch ist der Steuersatz bei kleinen Kapitalerträgen von einigen hundert oder tausend Euro, die sich ein typischer Neuanleger vorstellen kann. Daher sollten alle Gimmicks genutzt werden.
Der allererste Steuertrick ist die sogenannte „Tonnenregel“.
Die Tonnenregelung dient vor allem dazu, die Arbeit des Steuerzahlers zu erleichtern. Umsätze unter 1.000 Euro sind vollständig steuerfrei.
In der Praxis funktioniert die Anwendung der Mengenregel wie folgt:
Stellen Sie sich vor, Sie haben die Aktien der Herdfirma Harvia für 500 Euro auf einem Buchkonto gekauft und jetzt liegt ihr Wert bei satten 2.000 Euro. Unter Anwendung der Tonnenregel können Sie Harvia-Aktien bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 EUR steuerfrei verkaufen. Die Einsparung an Kapitalertragsteuern beträgt 225 Euro.
Bitte beachten Sie, dass die Tonnenregel nur bei Umsätzen unter tausend Euro im Jahr greift. Würde man Anteile des oben genannten Harvia-Topfs für 1001 Euro verkaufen, würden 225 Euro und eine Tonne Steuern in die Zahlung schlagen.
Die zweite Steuergutschrift bezieht sich auf Steuerabzüge, die Sie erhalten können, wenn Sie verlustbringende Fonds- oder Beteiligungsinvestitionen verkaufen. Ich habe festgestellt, dass viele unerfahrene Anleger angesichts gescheiterter Investitionen gelähmt sind, aber wenn es welche im Portfolio gibt (und wer kann keine finden?), sollten Sie vielleicht in Betracht ziehen, sie zu verkaufen.
Verluste können von Kapitaleinkünften abgezogen werden, jetzt sogar Dividenden- oder Mieteinnahmen. Verluste sind für die nächsten fünf Jahre abzugsfähig, sodass der Weihnachtsputz auch ohne steuerpflichtige Kapitalerträge erfolgen kann. Wenn die verlustbringenden Aktien dennoch bevorzugt werden, können sie immer noch zurückgekauft werden, solange Sie die Geruchslücke für ein paar Tage halten. Ohne die Geruchslücke kann der Steuerzahler eine Steuerhinterziehung vermuten.
Die Gesamtkosten für Verkauf und Kauf liegen in der Regel bei etwa 16 Euro. Wenn ein Verlust sogar ein paar Hundert Euro abzuziehen ist, werden die Handelskosten und der Aufwand gut kompensiert und Sie bekommen den Verlust aus den Augen. Bitte beachten Sie jedoch, dass der Verlust nicht abzugsfähig ist, wenn Sie ursprünglich eine verlustbringende Anlage für weniger als 1.000 € erworben haben oder wenn der Wert aller Ihrer Verkäufe weniger als 1.000 € beträgt. An dieser Stelle gilt die „Tonnage-Regel“ in die andere Richtung – zu Lasten des Anlegers.
Was ist mit dieser Praxis?
Der Steuerzahler und die Banken haben es sich wirklich einfach gemacht. Die Informationen über die Umsätze sendet die Bank an den Steuerpflichtigen, und der Steuerpflichtige erhält sie in der Regel korrekt in der Steuererklärung – natürlich müssen die Angaben geprüft werden.
Es ist Sache des Anlegers, sich ein paar Fragen zu stellen. Befinden sich verlustbringende Anlagen im Portfolio und sollten diese gegebenenfalls verkauft werden? Oder wenn Sie seit einem Jahr nichts mehr verkauft haben, möchten Sie einige profitable Investitionen steuerfrei verkaufen?
Abschließend noch eine Sache zu beachten. Diese steuerlichen Verluste gelten nicht für Aktien, die auf einem Aktiensparkonto gehalten werden. Ein Aktiensparkonto ist selbst eine Art Steuergag und soll unter anderem die Besteuerung vereinfachen, damit man sich um solche Kleinen keine Gedanken mehr machen muss.