Mehr Zeit für Hypotheken unter 36 und Vermögen für Mitglieder. Die Falle der Energieboni kommt

Mehr Zeit fuer Hypotheken unter 36 und Vermoegen fuer Mitglieder


Zwei weitere Monate für die Abtretung von Vermögenswerten an Mitglieder: Die Zahlungsfrist wurde vom 30. September auf den 30. November verschoben, in dem die Auszahlung in einer einzigen Lösung erfolgt. Vergünstigungen für Erstwohnungshypotheken für unter 36-Jährige bis zum 31. Dezember. Toleranz bis zum 31. Oktober für Zahlungen, die zwischen dem 4. und 31. Juli in den von Überschwemmungen betroffenen Gebieten in der Lombardei fällig sind und für die der Ausnahmezustand ausgerufen wurde. Bei den Strom- und Gasprämien für Unternehmen im Zusammenhang mit dem ersten und zweiten Quartal 2023 kommt es zu einer Falle: Die Frist für die Verwendung als Entschädigung wird tatsächlich vom 31. Dezember auf den 15. November 2023 vorgezogen. Dies sind einige der darin enthaltenen Neuerungen Der Entwurf des Gesetzesdekrets zu Steuer- und Haushaltsverlängerungen steht bereits auf der Tagesordnung des Ministerrates am Mittwoch, 27. September.

Die im Energiedekret bereits erwarteten Verlängerungen

Die ursprünglich für das Energiedekret vorgesehenen Erweiterungen sind im Gesetzesdekret enthalten. Damit verlängert sich die Finanzierung der subventionierten Hypotheken für den Kauf des ersten Eigenheims für unter 36-Jährige bis zum Jahresende um weitere drei Monate. Die Frist für die Neubewertung von gehaltenen Krypto-Assets wird dann auf den 1. Januar 2023 verschoben: Die Frist für die 14-prozentige Ersatzsteuer wird nämlich vom 30. September auf den 15. November verschoben.

Vermögensübertragungen an Mitglieder bis zum 30. November

Die (von Fachleuten) lang erwartete Erweiterung erfolgt für die erleichterte Übertragung von Vermögenswerten an Mitglieder und die stets erleichterte Umwandlung in einfache Unternehmen. Wie auch der Präsident der Buchhaltung, Elbano de Nuccio, beantragt hat, wird die Frist für die Zahlung vom 30. September auf den 30. November verschoben.

Falle zum Ausgleich von Energieboni

Beim Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Steuergutschriften für den Strom- und Gasverbrauch (sowohl für energie- und gasintensive Unternehmen als auch für diejenigen, die dies nicht tun) gibt es eine Falle, die sich auf das erste und zweite Quartal 2023 bezieht: Die Frist wird um vorverlegt anderthalb Monate, vom 31. Dezember 2023 bis zum 15. November 2023. In der Praxis können sie nicht dazu verwendet werden, Unternehmen entweder für die Vorauszahlungen Ende November, den IMU-Saldo oder die Mehrwertsteuervorauszahlungen Ende Dezember zu entschädigen. Das heißt, alle Fristen, die sich am Ende des Jahres verdichten.

Mehr Zeit, das neue Iban für die Tanne zu kommunizieren

Eine weitere bald bevorstehende Erweiterung betrifft den Savers Compensation Fund (FIR). Die Frist zur Mitteilung der IBAN im Falle einer Änderung wird auf den 15. Oktober 2023 verschoben.



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