Mehr als die Hälfte der Mietwagen-Vergleichsseiten verstoßen gegen europäisches Verbraucherrecht

1656944883 Mehr als die Haelfte der Mietwagen Vergleichsseiten verstossen gegen europaeisches Verbraucherrecht.7

Mit 55 Prozent verstoßen mehr als die Hälfte der Websites, die Angebote verschiedener Autovermietungen vergleichen, gegen europäisches Verbraucherrecht. Dies geht aus einer Stichprobe hervor, die die Europäische Kommission zusammen mit zehn EU-Mitgliedstaaten und Norwegen durchgeführt hat.

Beim sogenannten „Sweep“ wurden 78 Preisvergleichsseiten untersucht. Dazu gehören die Websites von Fluggesellschaften, die ihre Kunden häufig fragen, ob sie am Zielort ein Auto mieten möchten. Nur 45 Prozent dieser Websites entsprechen vollständig den europäischen Vorschriften, sagte Justizkommissar Didier Reynders, der am Montag die Ergebnisse der Untersuchung bekannt gab.

Unsicherheit trumpft auf

Auf fast jeder dritten Website ist nicht eindeutig angegeben, ob bei Fragen oder Beschwerden der Preisvergleicher selbst oder der jeweilige Autovermieter kontaktiert werden sollte. 28 Prozent der Preisvergleichsseiten nennen den eigenen Firmennamen nicht eindeutig, knapp die Hälfte lässt Zweifel am Versicherungsschutz aufkommen. Nicht jeder Standort ist sich über die endgültigen Kosten eines Mietwagens immer im Klaren. So kommt es beispielsweise vor, dass junge Autofahrer am Ende eine Extraprämie zahlen müssen.

„Viele Verbraucher werden bald auf Reisen gehen und ein Auto mieten. Häufig tun sie dies über die Website, auf der sie ein Hotel gebucht haben, oder über die Website einer Fluggesellschaft. Die Verbraucher müssen in voller Transparenz über die Mietbedingungen und die Rolle der Preisvergleicher informiert werden“, skizziert Reynders. „Sie müssen wissen, an welches Unternehmen sie sich wenden können, wenn ihr Flug verschoben wird. Außerdem sollten sie über die Gesamtkosten des Mietwagens und über die Versicherung klar und vollständig informiert werden, damit sie bei der Abholung keine bösen Überraschungen erleben.“

Die betroffenen nationalen Behörden werden nun die Standortbetreiber auffordern, Anpassungen vorzunehmen und diese gegebenenfalls auf der Grundlage ihrer Verfahren strafrechtlich verfolgen.

„Geld abheben kostet manchmal ein paar Euro pro Transaktion“: Das müssen Sie berücksichtigen, wenn Sie auf Reisen bar, mit Bancontact oder Kreditkarte bezahlen



ttn-de-3

Schreibe einen Kommentar