Masken und Impfstoffe, die Roadmap der Regeln vom 1. Mai bis Ende des Jahres

Masken und Impfstoffe die Roadmap der Regeln vom 1 Mai


Ab dem 1. Mai werden die Regeln zur Bewältigung der Pandemie wieder gelockert, wobei die derzeitigen Bestimmungen, die im Wesentlichen alle Verpflichtungen in Bezug auf grüne Ausweise und Masken vorsehen, entfallen. Das Covid-Dekret vom 24. März behält tatsächlich nur bis zum 30. April die Verpflichtung eines grundlegenden grünen Passes in Kraft, verstärkt und zum Schutz der Atemwege in Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Trend der Epidemie hat jedoch die Debatte darüber angeheizt, ob die Verwendung der Maske auch über das Ende des Monats hinaus verordnet werden soll. In Erwartung einer diesbezüglichen Entscheidung des Gesundheitsministeriums sehen die geltenden Vorschriften Folgendes vor.

Abschied vom Grünen Pass ab 1. Mai

Das grüne Zertifikat erlischt nicht, wird aber nicht mehr benötigt. Ab 1. Mai also die verstärkter grüner Pass (Impfung oder Genesung) teilnehmen Turnhallen Und Hallenbäderteilnehmen Partys und ZeremonienTagungen und Kongresse, eintreten Diskotheken Und Spielräume, ins Kino und ins Theater gehen. Die einzige Ausnahme sind Besuche im Krankenhaus und RSA, wo der Superpass bis zum 31. Dezember vorgezeigt werden muss. Auch die Verpflichtung dazu entfällt grüner Grundpass die bis zum 30. April für den Zugriff obligatorisch ist Arbeitsplatzverbrauchen Bars und Restaurants drinnenzusteigen, einsteigen, vorwärtskommen Flugzeuge, Züge, Fähren und Busse überregional, teilnehmen öffentliche WettkämpfeGreife auf … zu Kantinengehe zu Stadion und teilnehmen Theateraufführungen und Open-Air-Konzerte.

Maske nur in Innenräumen bei der Arbeit und in öffentlichen Verkehrsmitteln

Am 30. April läuft die Maskenpflicht geschlossen aus. Eine offizielle Entscheidung ist noch nicht gefallen. Die Ausrichtung der Regierung besteht darin, von der Verpflichtung zu einer bloßen Empfehlung überzugehen. Mit einigen Ausnahmen: Das FFP2 sollte tatsächlich für alle Verkehrsmittel sowohl im Nahverkehr wie Busse und U-Bahnen als auch im Fernverkehr wie Züge und Fähren obligatorisch bleiben. Stattdessen wird es in Restaurants, Bars, Museen und anderen Innenräumen abgelegt, obwohl die Empfehlung, es bei Versammlungen zu tragen, bestehen bleibt. Bei der Arbeit könnte die Pflicht einer OP-Maske bis Juni bestehen bleiben, während die Front der Schule dort öffnet, wo der Druck zum Abnehmen wächst (derzeit ist sie – nach den Bestimmungen des neuesten Erlasses zu Covid von Ende März – obligatorisch – bis Ende des Schuljahres).

Die Regeln für den Besuch von Indoor-, aber auch Outdoor-Shows, in Theatern, Kinos, Konzertsälen, für Sportveranstaltungen und Wettbewerbe (z. B. Stadien) müssen noch festgelegt werden. Alle Orte, an denen das Ffp2 Pflicht ist, vorerst bis Ende April.

Impfpflicht bis 15. Juni für über 50-Jährige

Die Impfpflicht gilt noch bis zum 15. Juni für Lehrkräfte und Schulpersonal, Strafverfolgungsbehörden und generell alle Bürgerinnen und Bürger ab 50 Jahren. Für diese Kategorien ist ab dem 25. März die Wiedereinstiegsmöglichkeit mit dem Basis-Grünen Pass (Tupfer genügt) vorgesehen, deren Pflicht jedoch am 30. April endet. Der Impfstoff bleibt bis zum 31. Dezember nur für Ärzte, Gesundheitspersonal und RSAs obligatorisch.



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