Masken am Arbeitsplatz: die Regeln für den öffentlichen und den privaten Sektor

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Bis zum 30. Juni müssen Arbeitnehmer des privaten Sektors – von Geschäften über Büros bis hin zu Fließbändern – weiterhin Masken tragen. Für diejenigen, die in der PA arbeiten, ist die Maske hingegen nur zu empfehlen. Aber wie werden sich die Regeln für den Sommer ändern?

Für ein Ende der Maskenpflicht an privaten Arbeitsplätzen

In der Privatwirtschaft haben Unternehmen und Gewerkschaften größte Vorsicht walten lassen und das Protokoll, das eine Maskenpflicht vorsieht, erweitert. Aber mit der Zusage, es bis Juni im Lichte der nationalen Bestimmungen und des Fortschreitens der Pandemie zu aktualisieren. Wenn trotz des Anstiegs der Infektionen der Druck auf die Krankenhäuser auf dem derzeitigen Niveau unter Kontrolle bleibt und damit auch die Sterblichkeit, könnte die Verpflichtung ab dem 1. Juli entfallen und zu einer Empfehlung werden, wie dies bereits in öffentlichen Ämtern der Fall ist.

Öffentliche Ämter von der Verpflichtung ausgenommen

Am 29. April unterzeichnete der Minister für öffentliche Verwaltung ein Rundschreiben, in dem die Verwendung von FFP2-Masken insbesondere für Personal mit Publikumskontakt (sog. Schalter) ohne geeignete Schutzbarrieren (unverbindlich) empfohlen wird; für Personal, das die Dienstleistung in Räumen erbringt, die mit einem oder mehreren Arbeitnehmern geteilt werden, auch wenn es nur zwei sind (es sei denn, es gibt Räume, die Menschenansammlungen ausschließen); bei persönlichen Treffen; für die Warteschlangen in der Kantine oder in anderen Gemeinschaftsbereichen, für diejenigen, die sich einen Raum mit „zerbrechlichem“ Personal teilen, in den Aufzügen und in Fällen, in denen die Räume Menschenansammlungen nicht ausschließen können.

Masken müssen bis Ende September in Zügen und Bussen bleiben

Es sei daran erinnert, dass die Regierung die FfP2-Maskenpflicht für Züge, Schiffe und den öffentlichen Nahverkehr (U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse) bis zum 30. September 2022 verlängert hat. Alle müssen sie während der gesamten Reisedauer tragen. Stattdessen keine Maskenpflicht in den Flugzeugen. Die Regierung hat auch die Entscheidung getroffen, sich an die Entscheidungen anderer europäischer Länder anzupassen. Weiterhin wird die Maske für die Reifeprüfungen nicht verpflichtend, sondern nur empfohlen. Schließlich endete am 16. Juni die Maskenpflicht in Innenräumen für Kinos, Theater, Sporthallen.



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