Manöver: Gesamtentlastung von bis zu 3.000 Euro für Arbeitnehmerinnen mit Kindern. Btp aus ISEE-Berechnung

Manoever Gesamtentlastung von bis zu 3000 Euro fuer Arbeitnehmerinnen mit


Erhöhung der Fördermaßnahmen zur Zahlung der Gebühren für den Kindergartenbesuch. Beitragserleichterung für Arbeitnehmer mit Kindern. Ausschluss von Staatsanleihen aus der ISEE-Berechnung. Dies sind einige der Maßnahmen, die im Kapitel „Familie, Chancengleichheit und Interventionspolitik in sozialen Belangen“ im Entwurf des Gesetzesentwurfs enthalten sind Manöver.

100 % Entlastung für Arbeitnehmerinnen mit Kindern bis 3000 Euro

Eine „100-prozentige“ Beitragserleichterung bis zu „höchstens 3000 Euro im Jahr“, ohne Einkommensgrenzen, also für alle Arbeitnehmer mit Kindern mit Ausnahme der „Hausarbeit“: Das ist im Entwurf des Manövers unter anderem vorgesehen die Maßnahmen zur Förderung der Geburtenrate. Die Beitragsermäßigung für den von der Arbeitnehmerin gezahlten Anteil ist an die Anzahl der Kinder gekoppelt: Bei Müttern mit zwei Kindern gilt sie, bis das jüngste Kind 10 Jahre alt ist, bei Dreien gilt die Beitragsermäßigung länger, bis zu der 18. Geburtstag des jüngsten Kindes.

Kindergartenbonus für Neugeborene mit einem Geschwisterkind unter 10 Jahren

Hinzu kommt die Erhöhung des Bonus zur Zahlung der Gebühren für öffentliche und private Kindergärten. Es ist jedoch nur für zweite Kinder gedacht, die ab dem 1. Januar 2024 in Familien mit bereits minderjährigen Kindern unter 10 Jahren und einer ISEE-Obergrenze von maximal 40.000 Euro geboren werden. Ein Entwurf des Manövers sieht dies vor. Die im Jahr 2020 eingeführte Erhöhung wird „auf 2.100 Euro angehoben“, wodurch sich die derzeitige Leistung von 1.500 Euro auf maximal 3.000 Euro erhöht.

Babyprodukte und 10 % Tamponsteuer

Allerdings keine 5 % Mehrwertsteuer mehr für Kinderprodukte und für die sogenannte Tamponsteuer: Der Entwurf des Manövers sieht nämlich vor, dass Milchpulver und Präparate zur Ernährung von Kindern sowie Damenbinden, Tampons und Menstruationstassen unter die Steuer fallen Produkte unterliegen der Mehrwertsteuer von 10 %. Das Einfrieren der Plastik- und Zuckersteuern wurde für weitere sechs Monate bis Ende Juni bestätigt. Die beiden Steuern, die mit dem Haushalt 2020 eingeführt wurden und nie in Kraft getreten sind, sollen daher vorbehaltlich weiterer Eingriffe ab dem 1. Juli 2024 in Kraft treten.



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