Macron will das Recht auf Abtreibung in der französischen Verfassung verankern

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Ziel ist es, den Vorschlag Ende dieses Jahres in der Regierung zu diskutieren und ihn dann im Jahr 2024 endgültig zu verabschieden.

Frankreich verlängerte im Februar letzten Jahres mit Unterstützung von Macron die Abtreibungsfrist von zwölf auf vierzehn Wochen. In Belgien ist ein Schwangerschaftsabbruch aus nichtmedizinischen Gründen bis maximal zur 12. Schwangerschaftswoche möglich.

Im März dieses Jahres kündigte Macron an, das Recht auf Abtreibung in der Verfassung verankern zu wollen. Er tat dies als Reaktion auf die Aufhebung des allgemeinen Rechts auf Abtreibung in den Vereinigten Staaten durch den Obersten Gerichtshof der USA, wodurch die amerikanischen Bundesstaaten nun über ihre eigene Abtreibungspolitik entscheiden können. Viele konservative Staaten haben seitdem strenge Abtreibungsgesetze erlassen.



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